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Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen

Liebe Mitglieder,

heute - zwei Tage vor Weihnachten -  ein Schelm wer böses dabei denkt, erreicht uns der Fragebogen für das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen in Deutschland.

Um uns in den aktuellen Stand zu versetzen, hier kurz die Vorgeschichte:

Das BMG wurde bereits 2019 von der Landesgesundheitsminister Konferenz, welche turnusgemäß 2 mal im Jahr tagt, aufgefordert zu prüfen, ob das Heilpraktikerrecht reformbedürftig sei und welche Gestaltungsspielräume der Bundesgesetzgeber zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.

Im April 2021 wurde in diesem Zusammenhang ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten veröffentlicht.. Mit dem Rechtsgutachten ist laut BMG eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden; und viele Berufsverbände - unter anderem der hpO - wurden zu den, sich aus dem Gutachten ergebenen offenen Fragestellungen des BMG, zur schriftlichen Stellungnahmen gebeten, dem viele Verbände und auch wir gerne nachkamen. In einer später folgenden mehrstündigen Videokonferenz mit unterschiedlichen Vertretern aus Gesundheitsberufen, Politik und Versicherungen konnten wir 2022 unsere Einschätzung und Bedenken zusätzlich kund-tun.

Im weiteren Verlauf hat das BMG ein empirisches Gutachten in Auftrag gegeben.

So wurde ein Empfehlung des ersten Gutachten zum Heilpraktikerrecht umgesetzt.

Das mit diesem empirischen Gutachten beauftragte Unternehmen, die inVivo GmbH, war bisweilen nicht in Erscheinung getreten und hat auch keine Aktivität erkennen lassen. Bis heute, zwei Tage vor Weihnachten.

Uns liegt der Fragebogen bereits vor und wir haben erfahren, dass einzelne Kollegen bereits angeschrieben worden sind.

Der Bitte, den Fragebogen an unsere Mitglieder weiterzuleiten, kommen wir zunächst nicht nach. Und aus folgenden Gründen bitten wir auch im Falle einer direkten Kontaktaufnahme der inVivo GmbH an Mitglieder des hpO, den Fragebogen zunächst nicht zu beantworten:

  • fragliches Vorgehen im Sinne der Instrumentalisierung der Berufsverbände (Zeitpunkt und Drängen durch unangebrachten  Dringlichkeitsverweis);
  • fragwürdige Adressbeschaffung der inVivo GmbH;
  • Fragen zum Gutachten sind von BMG vorgegeben was eine neutrale Aussage des Gutachtens  zweifelhaft erscheinen lässt .
  • Wichtigkeit eines solchen Gutachtens bedarf einer wohlüberlegten Beantwortung - hier geht es um unseren Berufsstand - und es sind einige heikle Fragen enthalten -deren Beantwortung - Abstimmung bedürfen.

Daher empfiehlt der hpO gemeinsam mit dem Bundesverband FDH allen Betroffenen die direkt angeschrieben wurden/werden wie folgt zu Antworten:

“Sehr geehrter Herr/Frau ....,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben derzeit Weihnachtsferien.

Ab 8. Januar 2024 werden wir uns in Absprache mit unserem Berufsverband, der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie (hpO), mit Ihrer Umfrage befassen.

Mit freundlichen Grüßen”

Liebe Mitglieder, es besteht nach wie vor kein Grund, sich Sorgen um unseren Berufsstand zu machen. Wir gehen proaktiv an diese Thematik heran und stehen im engen Kontakt mit den wichtigen Vertretern der Heilpraktikerschaft und juristischen Beratern.

So können wir sicherlich bereits Anfang des neuen Jahres mehr zu unserer Strategie und Vorhaben kundtun. Jetzt steht zu-allererst die Analyse an, um zielorientiert den Fragebogen aufzuarbeiten und Fallstricke zu identifizieren.

Seid bitte etwas geduldig, jetzt investierte Zeit in die Ausarbeitung zahlt sich später mehrfach aus.

In Erwartung ruhiger Festtage wissen wir zumindest, was wir machen werden, um nicht zu sehr zu entspannen.

So grüßen euch noch vor den Grüßen

Jürgen und Andreas

 
 
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