Bundesregierung hat kein Interesse an einem Beruf Osteopath

Trotz Jahrzehnte langer Bemühungen seitens der Osteopathieverbände sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, ein Berufsbild des Osteopathen zu regeln. So ein Fazit der Regierungspressekonferenz vom 11. Juni 2014, in der unter anderem auch Fragen zur Osteopathie beantwortet wurden.

Anlass der Fragen war der am gleichen Tag gesendeten NDR-Bericht zur vermeintlichen Kostenexplosion der Kassenleistungen für Osteopathie:
„Die Kosten für Osteopathiebehandlungen sind im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um über 300 Prozent gestiegen. Sieht das Bundesgesundheitsministerium angesichts dieser Kostenexplosion die Notwendigkeit einzuschreiten?
Eine zweite Frage dazu: Auf diesem Feld tummeln sich jede Menge Leute, deren genaue Ausbildung man nicht kennt. Gibt es Bedarf, dieses Berufsbild genauer zu definieren und dafür Voraussetzungen zu verlangen?“

Die Antworten auf beide Fragen formulierte Doris Berve-Schucht, Pressereferentin im Bundesgesundheitsministerium:
„Osteopathie gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen, sondern zu den sogenannten erweiterten Leistungen, die die Krankenkassen im Wettbewerb um Versicherte anbieten können. Es ist auch eine relativ neue Leistung und deswegen ist es nicht so sehr überraschend, dass die Ausgaben dafür in den letzten Jahren sehr angestiegen sind. Es wird abzuwarten sein, wie sich das weiter entwickelt und wie die Ausgaben sich weiter entwickeln werden.
Zum Thema ‚Beruf des Osteopathen’: Es ist richtig, dass es kein geregeltes Berufsbild dafür gibt. Es besteht seitens des Bundes aber auch keine Absicht, da eine Regelung zu schaffen.“

Damit hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Bemühungen um einen eigenen Beruf Osteopath auch künftig nicht erfolgreich sein werden. 

Die komplette Mitschrift der Bundespressekonferenz vom 11.06.2014 kann unter folgendem Link nachgelesen werden: