Berufsvereinigung hpO ist eingetragener Verein

Das Amtsgericht München hat den Eintrag der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, in das Vereinsregister München schriftlich bestätigt. Damit gilt die hpO seit dem 20. August 2014 als eingetragener Verein mit Sitz in München und kann nun ihren satzungsgemäßen Aufgaben nachkommen. 

 

Als Berufsverband vertritt die hpO eine qualitäts- und rechtssichere Osteopathie, die es als Ganzes zu erhalten gilt. Die hpO wendet sich daher gegen die Aufsplittung der Osteopathie in Osteopathische Verfahren für Ärzte, parietale Osteopathie für Physiotherapeuten und kraniosakrale Osteopathie für Heilpraktiker.

 

Gemäß Satzung ist die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, kein gemeinnütziger Verein sondern ein Berufsverband.