Vorbild Schweiz: Ausbildung und Prüfung des Naturheilpraktikers reglementiert

Auch in unserem Nachbarland Schweiz gibt es Heilpraktiker, die je nach Kanton Heilpraktiker, Naturarzt oder Naturheilpraktiker bezeichnet werden. Etwa 2500 Naturheilpraktiker sind in der Schweiz tätig.

Nun ist deren Ausbildung und Prüfung geregelt worden und der Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom als neuer, in der ganzen Schweiz anerkannter und geschützter Beruf entstanden. Das neue eidgenössische Diplom soll ein einheitliches Ausbildungsniveau und eine hohe Behandlungsqualität garantieren.

Der neue Beruf kennt vier Fachrichtungen, in denen ab diesem Jahr einheitlich ausgebildet wird: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin TCM und traditionelle europäische Naturheilkunde TEN.

Nach Auskunft des schweizerischen Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed wird die Reglementierung des naturheilkundlichen Berufes als große Pionierleistung gewertet und soll Pilotcharakter für Europa haben.

Ein mögliches Vorbild auch für Deutschland, wo das Heilpraktikergesetz die Ausbildung weder vorgibt noch einheitlich regelt, sondern nur die Prüfung staatlich erfolgt.

Die hpO setzt zur Schaffung des Osteopathen auf das Heilpraktikergesetz, weil es die rechtssichere Ausübung der nicht-ärztlichen Osteopathie im Direktzugang ermöglicht. Natürlich muss auch die Ausbildung auf höchstem Niveau einheitlich geregelt sein.
Dass einheitliche Ausbildung und Qualitätsstandards für Heilpraktiker möglich sind, haben die Schweizer mit ihrem neuen Heilberuf nun bewiesen.