Offener Brief an Ute Repschläger, Vorsitzende des IFK

Offener Brief an
Frau Ute Repschläger
Vorsitzende
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V.
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
 
München und Hamburg, 23.11.2015
 
 
 
Sehr geehrte Frau Repschläger,
 
auf der MEDICA Physio Conference haben Sie einen Vortrag über „Manuelle Therapie und Osteopathie – zwei Seiten einer Medaille. Eine berufspolitische Betrachtung gehalten.
 
Ihre bereits im Vorfeld artikulierten Bemühungen, die Osteopathie als neues Behandlungsfeld für Physiotherapeuten zu sichern, ist angesichts des Urteils vom OLG Düsseldorf verständlich. Denn das Urteil hat mehrere Tausend osteopathisch ausgebildete Physiotherapeuten erneut mit der rechtlichen Realität konfrontiert, wonach Osteopathie zur Heilkunde zählt und deshalb nur von Ärzten u. Heilpraktikern durchgeführt werden darf.
 
Dabei hat es für die von Ihnen vertretene Berufsgruppe noch nie eine rechtssichere Grundlage gegeben, osteopathisch tätig zu sein. Daran ändert auch die von Ihrem Verband angebotene dreijährige „Fortbildung Osteopathie“ nichts, die mit 740 Stunden, eben nicht den Standards der WHO entspricht, und deren erste Absolventen sich im Januar werden fragen müssen, ob sie nicht gegen ihr eigenes Masseur- und Physiotherapeutengesetz sowie gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen.  
 
Wie das Düsseldorfer Urteil unmissverständlich deutlich gemacht hat, ändert auch eine ärztliche Verordnung nichts an der oben beschriebenen berufsrechtlichen Situation, womit Ihr Projekt der Integration Osteopathischer Verfahren in die Manuelle Medizin/Therapie, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, hinfällig ist.
 
Wie es in Ihrer Begründung vom 6. November auf der IFK-Website heißt, ist der Bedarf an osteopathischer Therapie enorm angestiegen. Zu Recht kritisieren Sie dabei den Wildwuchs an diversen Ausbildungen und den Mangel einer Qualitätssicherung.
Für Ihren Versuch, die Osteopathie in die Physiotherapie eingliedern zu wollen, verweisen Sie auf die WPO-Osteo Hessen.
Diese Weiterbildungs- und Prüfungsordnung regelt Osteopathie als Weiterbildung für Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker und wird von vielen Osteopathieverbände abgelehnt, weil sie in ihr die Gefahr sehen, dass die Osteopathie als eigenständige Form der Komplementärmedizin (Definition WHO) beschädigt wird, wenn sie auf eine Weiterbildung für die oben genannten Berufsgruppen begrenzt bleibt. Unbestritten ist allerdings die Qualitätssicherung in dieser Regelung. Hier ist eine Ausbildung von 1350 Stunden gefordert. Von diesem Qualitätsstandard sind Sie weit entfernt.
 
Durch das von Ihnen getragene Positionspapier der DGMM, wonach Osteopathie ein integrativer Bestandteil der Manuellen Medizin u. Manueller Therapie sei, verleugnen Sie die 150-jährige Entwicklung der Osteopathie als eigenständige Form der Medizin und widersprechen der Weltgesundheitsorganisation WHO, auf die Sie aber in Hinblick auf den Umfang Ihrer Fortbildung (siehe oben) wiederum verweisen.
 
Überall auf der Welt ist Osteopathie als eigenständige Form der Medizin selbstverständlich. Nur die Manualmediziner und Physiotherapeuten in Deutschland verfolgen das Ziel, Osteopathie in ihre eigenen Berufsfelder zu integrieren, mit Begründungen, die schlichtweg falsch sind.
 
Historisch
Sie sprechen fälschlicherweise von den gemeinsamen Wurzeln der Manuellen Medizin und der Osteopathie, obwohl es diese nie gegeben hat. Dr. AT Still hat die Osteopathie begründet, D.D. Palmer gilt als Begründer der modernen Chiropraxis, dem Kernstück der Manuellen Medizin. D.D. Palmer wie auch sein Sohn legten immer großen Wert auf die Feststellung, das Chiropraxis nichts mit Osteopathie zu tun habe und erstere nicht von der Osteopathie gestohlen oder kopiert worden sei. So haben auch beide Schulen in den USA zu eigenständigen Berufen geführt, den Doctor of Osteopathy und den Doctor of Chiropractic.
Zwar gibt es Schnittmengen der Osteopathie und der Manuellen Medizin / Therapie im Bereich der Wiederherstellung von Mobilitätsstörungen und dem Lösen von Spannungen im muskulofaszialen Bereich, mehr aber auch nicht. Die viszerale und die kraniosacrale Osteopathie Therapie haben sich innerhalb der Osteopathie entwickelt und nicht in der Manuellen Medizin / Therapie.
 
Konzeptuell
Auch gibt es keine gemeinsamen Grundprinzipien mit der Manuellen Therapie, denn die Osteopathie besitzt ein salutogenetisches Konzept, das den Osteopathen wie auch den Patienten und dessen Organismus in einer völlig anderen Funktion sieht als der Manualtherapeut (und Manualmediziner).
 
Osteopathie ist Heilkunde
Osteopathie als Heilkunde ist nicht teilbar in Medizin und Therapie. Eine Heilkunde ist nur von dem auszuführen, der hierzu berechtigt ist und kann nicht auf einen Assistenzberuf delegiert werden.
Zum Wesen der Osteopathie zählt, das der Osteopath seinen Patienten vollumfänglich behandelt, wobei er auf die Dynamik in der Reaktion des Patienten eingehen muss.
Der Osteopath muss entscheiden, welche Region er mit welcher Technik behandelt, um einen ganzheitlichen Prozess zu initiieren. Dieser Prozess ist individuell, nicht strukturierbar und definitiv nicht delegierbar.
 
Inhaltlich
Kraniosakrale Techniken, viszerale Techniken (z.B. an der Aorta und den Blutgefäße im Bauchraum), herzzentrierte Techniken, psychoemotionale Techniken oder Traumaarbeit sind nur einige der zahlreichen Techniken, die vollkommen außerhalb der Physiotherapie liegen. Hinzukommen Anwendungsgebiete wie Neugeborenenbehandlung, gynäkologische und urogenitale Beschwerden, die auch nicht in die Physiotherapie gehören.
 
In Hinblick auf eine konkrete Umsetzung hätten Ihre Bemühungen zur Folge, dass tausende von osteopathischen Techniken daraufhin überprüft werden müssten, ob sie Heilkunde sind oder als Heilmittel vom Physiotherapeuten ausgeführt werden dürften. Jedes neue Heilmittel müsste beschrieben werden und es müssten dazu Behandlungsrichtlinien und Therapiepläne erstellt werden. Wie würden Sie dies fachlich rechtfertigen wollen, wenn gleichzeitig deutsche Gerichte der Osteopathie fehlende Wirkungsnachweise attestieren? Das passt nicht zusammen.
 
Ihr Kollege Heino T. Schumacher, Geschäftsführer des ZVK-Nordverbundes, hat im April diesen Jahres die Unvereinbarkeit von Osteopathie und Physiotherapie sehr treffend auf den Punkt gebracht:
„Völlig klar ist, dass im Rahmen der ärztlichen Delegation von Krankengymnastik (bestehende Bezeichnung des Heilmittels) osteopathische Techniken in der Leistungsabgabe (Behandlung) Krankengymnastik/Physiotherapie berücksichtigt werden können. Was hier abgegeben wird, bleibt aber das Heilmittel Krankengymnastik und nicht mehr.“
 
Sehr geehrte Frau Repschläger, nur Heilpraktiker und Ärzten verfügen über die notwendige Rechtssicherheit, um Osteopathie ausüben zu können. Daran wird weder das Warten auf eine eigene berufliche Regelung noch Ihre Bemühungen der Degradierung der Osteopathie zum Heilmittel etwas ändern.

In keinem medizinischen Bereich wurde die Tatsache, dass deren Anwendung Heilkunde ist, in einem solchen Umfang missachtet wie bei der Osteopathie in Deutschland. Es brauchte wohl das Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. September, um dies erneut klar auf den Tisch zu bringen.
 
 
Jürgen Gröbmüller                                                    Michael Kaufmann    
Vorsitzender                                                             Vorsitzender
Berufsvereinigung für heilkundlich                            Osteopathen in Hamburg e.V.
praktizierte Osteopathie e.V., hpO