Erste gesetzliche Krankenkasse folgt OLG-Urteil und lehnt Leistungserbringer ohne Heilerlaubnis ab

Unsere konsequente Berufspolitik, die von uns geleistete Aufklärungsarbeit und die gezielten Interventionen bei Politik und Kassen tragen weitere Früchte:
 
Mit ihrem Schreiben vom 21. Dezember teilt uns die IKK Südwest mit, dass sie für ihre Satzungsleistung Osteopathie Physiotherapeuten ablehnt, die keine „uneingeschränkte Berufserlaubnis für Heilpraktiker“ besitzen.
  
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Aufgrund fehlender berufsrechtlicher Voraussetzungen zur Erbringung von Osteopathie, ist es nicht einfach, Kriterien für die Kostenübernahme festzulegen. Dabei ist uns wichtig, unseren Versicherten den höchst möglichen Qualitätsstandard innerhalb des rechtlich zugelassenen Rahmen zu bieten.
Insoweit orientieren wir uns an der bisher ergangenen Rechtsprechung und insbesondere an dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015, Az: I-20 U 236/13. Diesem folgend, übernehmen wir keine Kosten mehr für osteopathische Leistungen, die durch einen Physiotherapeuten ohne Berufserlaubnis für Heilpraktiker erbracht werden.“
 
In ihrem dem Schreiben beigefügten Merkblatt „Informationen zur Osteopathie“ legt die IKK Südwest genau fest, welche Voraussetzungen künftig Physiotherapeuten erfüllen müssen, um weiterhin als Leistungserbringer für Osteopathie anerkannt zu werden:
„Durch einen Physiotherapeuten mit Berufserlaubnis und im Besitz einer uneingeschränkten Berufserlaubnis für Heilpraktiker (...) kann eine Behandlung erfolgen, wenn eine der folgend genannten Voraussetzungen erfüllt wird:
 

  • Ordentliches Mitglied in einem Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie e.V., der für sich eine separaten Berufsordnung oder Ethikrichtlinie erlassen hat, in der auch eine regelmäßige Forstbildungsverpflichtung verankert ist.

  • Die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft in einem entsprechendem Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie erfüllt und regelmäßige Fortbildungen nachweisen kann.Der Beitrittsberechtigung in einem entsprechenden Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie gleichgestellt ist der erfolgreiche Abschluss einer vier- bis fünfjährigen osteopathischen Ausbildung mit in der Regel 1.350 Stunden.“


Jürgen Gröbmüller, Vorsitzender der hpO, begrüßt die neue Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkasse:
„Damit folgt die IKK Südwest unserem Grundsatz, wonach die Ausübung der Osteopathie gleichermaßen qualitäts- und rechtssicher erfolgen muss. Besonders erfreut uns der Hinweis auf die notwendige Fortbildungsverpflichtung. Es reicht für Nichtärzte eben nicht aus, nur die Heilerlaubnis zu erwerben, man benötigt neben der entsprechenden Ausbildung auch eine kontinuierliche Fortbildung in Osteopathie.“

Gröbmüller abschließend: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass weitere Kassen dem Beispiel der IKK Südwest folgen und weiterhin jenen Physiotherapeuten helfen, die zu ihrer qualifizierten osteopathischen Ausbildung auch die Heilerlaubnis erwerben wollen.“