Schleswig-Holstein steht hinter Düsseldorfer OLG-Urteil

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in Schleswig-Holstein hat sich das Düsseldorfer OLG-Urteil zu eigen gemacht. Demnach dürfen Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis auch auf ärztliche Anordnung keine Osteopathie praktizieren.
 
Das geht aus einem Schreiben des Kieler Ministeriums an die hpO hervor. In dem Schreiben vom 24. März an uns heißt es u.a.:
 
„Das Urteil des OLG Düsseldorf sieht in der Ausübung der Osteopathie die Ausübung von Heilkunde. (...).
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind keine osteopathischen Techniken enthalten. Die Ausübung der Osteopathie ist somit nicht durch die Regelungen für Physiotherapeuten abgedeckt. Ein Berufsgesetz für Osteopathie gibt es in der Bundesrepublik nicht.
Somit kommt das Heilpraktikergesetz zur Anwendung. Heilkunde darf gemäß  § 1 des Heilpraktikergesetzes nur ausüben, wer approbierter Arzt/approbierte Ärztin ist oder die Heilpraktikererlaubnis besitzt."