Gesundheitsministerien der Länder nicht einer Meinung

Die Gesundheitsminister der Länder bewerten die Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten nicht einheitlich. Das lässt sich zwei Antwortschreiben entnehmen, die wir auf die von den Osteopathen in Hamburg, OiHH, und uns initiierte Anfrage bei den Gesundheitsministerien der Länder erhalten haben.
 
So schreibt uns das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass „nach hiesiger Rechtsauffassung (...) eine ärztliche Verordnung für die Erbringung osteopathischer Leistungen durch Physiotherapeuten/innen ausreichend (...)" sei.
 
Das für Gesundheit zuständige sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vertritt folgende Meinung:
„Osteopathie darf ausgeübt werden
- durch Ärzte und Heilpraktiker sowie
- durch Physiotherapeuten aufgrund ärztlicher Verordnung.
Nur wenn Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung Osteopathie ausüben wollen, bedürfen sie dazu einer umfassenden Heilpraktikererlaubnis.“
 
Das Gesundheitsministerium in Dresden ergänzt:
„Die anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 08.09.2015 sehen wir als Einzelfallentscheidung, die keine Auswirkungen auf unsere rechtliche Bewertung hat.“
 
Und weiter:
„Für die Schaffung eines Berufsgesetzes für Osteopathinnen/Osteopathen wäre der Bundesgesetzgeber zuständig. Unabhängig davon sehen wir für ein solches Gesetz keine Notwendigkeit.“
 
Damit lässt sich folgendes vorläufiges Fazit ziehen:
Die Gesundheitsministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ordnen Osteopathie der Heilkunde zu.
 
Damit ist in Bayern, Baden-Württemberg, SaarlandSachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis die Ausübung der Osteopathie selbst auf Verordnung eine Arztes nicht gestattet.
In Niedersachsen und Sachsen können Physiotherapeuten auf ärztliche Verordnung hingegen vorerst osteopathisch arbeiten.
 
In wieweit die osteopathische Tätigkeit den physiotherapeutischen Rahmen überschreiten darf, werden wir noch klären.
 
Eine bundesweit einheitliche Regelung soll diesen Sommer erfolgen.