Nordrhein-Westfalen: Über Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte darüber, ob Physiotherapeuten gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen, wenn diese Osteopathie praktizieren. Denn in Nordrhein-Westfalen sind eben die 30 Kreise und 22 kreisfreien Städte für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes und die dazugehörende Durchführungsverordnung zuständig.
 
So lautet die Rückmeldung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, MGEPA, aus Düsseldorf in seinem dreiseitigen Schreiben an die hpO.
 
Vorangegangen war unsere Anfrage an Ministerin Steffens, wie ihr Gesundheitsministerium zur Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten steht und ob Nordrhein-Westfalen die Auffassung aus Bayern teilt, wonach Osteopathie, auch auf ärztliche Verordnung nicht von Physiotherapeuten praktiziert werden darf.
 
Nun will das Gesundheitsministerium in Düsseldorf unsere Anfrage an die kommunalen Spitzenverbände in NRW weiterleiten. 
 
Das Thema Osteopathie war bereits im Februar von der Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der Obersten Landesgesundheitsbehörden ausführlich diskutiert worden. Auch wenn keine einheitliche Position erarbeitet wurde, herrschte Konsens darüber, dass Osteopathie Heilkunde darstellt. 
 
Zum eigenen Berufsbild heißt es aus Düsseldorf:
„Die Notwendigkeit eines eigenen Berufsbilds "Osteopath/in" oder einer staatlich geregelten Weiterbildung nach dem Vorbild der WPO-Osteo wurde (...) bislang nicht nachgewiesen."