Hessen: Zukunft der WPO unklar

In Hessen regelt die „Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo)“ die Weiterbildung zum "staatlich anerkannten Osteopathen". Hessen ist damit das einzige Bundesland, dass eine solche Verordnung besitzt.
 
Wie geht es aber angesichts des OLG-Urteils mit der WPO-Osteo in Hessen weiter?
In seinem Schreiben vom 26. Mai an die hpO teilt uns der in Hessen für Gesundheit zuständige Sozialminister Stefan Grüttner mit, dass das Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 in offenem Widerspruch zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts vom 18.06.2009 (3 C 2604/08.N) steht, wonach eine osteopathische Behandlung aufgrund einer Anordnung oder Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers durch einen Physiotherapeuten keinen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz darstellt.      
 
Eine rechtsverbindliche Klärung dieser unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen zweier Gerichte – OLG Düsseldorf einerseits und VGH Hessen andererseits – ist dem Minister gegenwärtig nicht möglich. Deshalb begrüßt Grüttner die diesbezüglichen Diskussionen auf der Ende des Monats anstehenden Gesundheitsministerkonferenz.
 
Die Diskussionen werden sich auch auf die WPO-Osteo in Hessen auswirken, die auf Ende 2018 befristet ist und deshalb nächstes Jahr evaluiert wird:
„In diesen Prozess (der Evaluation) wird die zwischenzeitlich zu diesem Thema vorliegende Rechtsprechung ebenso wie das Ergebnis der Diskussionen des Bundes und der Länder mit einfließen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen daher noch nicht mitteilen, zu welchem Ergebnis in Bezug auf die Fortentwicklung oder Beendigung der WPO-Osteo das Land Hessen im nächsten Jahr gelangen wird."