Der eigenständige Heilberuf Osteopath: ein Heilpraktiker?

Seit geraumer Zeit wird der eigenständige Heilberuf Osteopath lautstark gefordert, aber nicht darüber diskutiert, welche Folgen ein solcher neuer Heilberuf hätte. Wir stellen deshalb auch diese Woche einen spezifischen Aspekt vor, den ein eigenständiger Heilberuf Osteopath mit sich brächte.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Rubrik eine durchaus konstruktive Diskussion in Gang gebracht haben.
 
Unser Thema diese Woche:
Der Heilpraktiker.
 
Es gibt wohl keinen anderen Begriff, der in der Diskussion um einen eigenen Heilberuf so emotional befrachtet ist, wie der Begriff „Heilpraktiker“. Warum ist das so? Warum fällt es so schwer, sich sachlich mit jenem Beruf auseinanderzusetzen, der neben den Arzt als Einziger Osteopathie im Primärkontakt gegenwärtig ausüben darf?
 
Versuchen wir es trotzdem: Gegen den Heilpraktiker als osteopathisch tätigen Therapeuten werden unterschiedliche Argumente ins Feld geführt.
 
1. Ein Argument lautet, dass wenn nichtärztliche Osteopathen die Heilpraktikererlaubnis erwerben, es keine Notwendigkeit für einen eigenständigen Heilberuf Osteopath mehr gegeben würde.
 
Das Argument klingt einleuchtend, auch wenn der rechtliche Aspekt – der Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz – dabei ausgeklammert wird.
Doch wer so argumentiert, sollte sich zuerst die Frage beantworten, wie denn der eigenständige Heilberuf Osteopath aussehen soll, den er fordert. Oder anders ausgedrückt: Sollte man auch einen „schlechten“ Heilberuf Osteopath dem Beruf des Heilpraktikers vorziehen?  
 
Ein eigener Heilberuf Osteopath würde entweder im Primärkontakt oder nur auf Verordnung hin arbeiten dürfen. In beiden Fällen würde der Beruf sozialverträglich gestaltet sein müssen, also mit Kassenzulassung und Abrechnung über Ziffern. Als Satzungsleistung der GKVs könnten die Kassen dann bestimmen, welche osteopathischen Indikationen und/oder Techniken sie erstatten und welche nicht. Osteopathie könnte so von den Kassen „zusammengestrichen“ werden.
Der im Primärkontakt arbeitende Osteopath mit Kassenzulassung könnte aufgrund der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte nicht mit diesen zusammenarbeiten.
Der auf Verordnung arbeitende Osteopath müsste wahrscheinlich auf jene Bereiche verzichten, die eindeutig in die Heilkunde fallen (Manipulationen, viszerale Osteopathie etc.).   
 
Fazit: Ein eigenes Berufsgesetz müsste dem Osteopathen mindestens die gleichen wenn nicht mehr Möglichkeiten in der Ausübung der Osteopathie einräumen, als es das Heilpraktikergesetz bereits jetzt ermöglicht. Das erscheint aber angesichts der zuvor aufgeführten Punkte mehr als unrealistisch.

 
2. Ein weiteres Argument lautet, die Heilpraktikererlaubnis bzw. Überprüfung sei fachlich überflüssig, da die Osteopathieausbildung (von mind. 1350 UE) für die Arbeit im Primärkontakt ausreiche.
 
Das ist nicht der Fall, wie auch die meisten osteopathisch tätigen Therapeuten bestätigen, die die Heilpraktikererlaubnis erworben haben.
 

  • So reicht beispielsweise die in der osteopathischen Ausbildung erlernte Differenzialdiagnose selbst für die Erfordernisse der Heilpraktikerüberprüfung in der Regel nicht aus.
  • Für den Primärkontakt unzureichend sind auch notwendige Kenntnisse, um Infektionen zu erkennen, zu verhüten und deren Weiterverbreitung zu verhindern, ebenso wie die über das Meldewesen von Infektionskrankheiten (IfSG), die Hygieneschulung und das Erlernen der landesspezifischen Hygienevorordnungen.
  • Fraglich ist des Weiteren, ob die Fachbereiche Immunologie und Onkologie ausreichend unterrichtet werden, um Erkrankungen in diesen Bereichen im Primärkontakt erkennen zu können. Auch psychische Erkrankungen sollte ein Osteopath erkennen können.
  • Und schließlich muss auch hinterfragt werden, ob Osteopathen allein aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, ihren Patienten konkrete Behandlungsalternativen vorzuschlagen, so wie es das Patientenrechtegesetz von Therapeuten verlangt. Dies beinhaltet neben komplementären Methoden auch die Methoden der klassischen Medizin.

 
Für die Heilpraktikerüberprüfung gibt es zwar keine verbindliche und/oder einheitlich geregelte Prüfungsvorbereitung. Doch die hohen Durchfallquoten von bis zu 80 Prozent und mehr, zeigen deutlich, dass die Überprüfung in der Regel eine höchst anspruchsvolle Vorbereitung erfordert.
Hinzukommt, dass die Prüfungsanforderungen heute deutlich strenger sind als noch vor Jahren. Ein eigenständiger Beruf im Primärkontakt müsste diese Anforderungen erfüllen können.

 
3. Ein anderes Argument, dass oft genannt wird, lautet sinngemäß, dass es nicht richtig sei, dass ein Heilpraktiker Osteopathie selbst dann praktizieren darf, wenn er nur ein paar Osteopathie-Kurse belegt hat, während ein Physiotherapeut selbst mit umfangreicher osteopathischer Weiterbildung dies nicht darf.
 
Rein fachlich betrachtet, ein berechtigter „Vorwurf“ – mit zwei Einschränkungen.
Denn das Argument trifft genauso auf den Arzt zu, der in diesem Zusammenhang aber nie erwähnt wird. Vergessen wir also nicht, auch ein Arzt kann Osteopathie ausüben, selbst wenn er nur ein paar Osteopathie-Kurse belegt haben sollte. Einfach deshalb, weil Osteopathie Heilkunde ist und nur Heilpraktiker wie eben auch Ärzte Heilkunde ausüben dürfen.   
 
Ganz so einfach ist es mit Ausübung allerdings nicht und damit sind wir bei der zweiten Einschränkung. Denn weder Arzt noch Heilpraktiker haben das Recht, unabhängig von ihrer Weiterbildung jede Form der Heilkunde zu praktizieren. Vielmehr müssen sie im Falle eines Falles belegen können, dass sie über eine entsprechende Weiterbildung, etwa in Osteopathie, verfügen. Ohne Nachweis einer fundierten Weiterbildung kann dem Heilpraktiker im Schadensfall sogar seine Erlaubnis entzogen werden. Zudem, wer z.B. nur einige Techniken erlernt hat, von sich aber behauptet Osteopathie zu praktizieren, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG.
 
Das Problem dabei: Es gibt keine einheitlich geregelte Weiterbildung in der Osteopathie, weder auf ärztlicher noch auf nichtärztlicher Seite. Das kann aber nicht dem Heilpraktiker (oder Arzt) angelastet werden. Zumal es selbst für Physiotherapeuten unterschiedlich lange Formen der osteopathischen Weiterbildung gibt.
 
Hierin liegt der eigentlich Kern des Problems: In 20 Jahren Berufspolitik ist es nicht gelungen, alle Weiterbildungsanbieter und Verbände auf eine gemeinsame osteopathische Weiterbildung (bzw. Ausbildung) einzuschwören.
 
Das sind aber eigene hausgemachte Probleme, die wir lösen sollten, bevor wir mit den Finger auf andere, in diesem Fall auf die Heilpraktiker, zeigen.  
 
 
Das waren einige Denkanstöße, über die es sich lohnt, nachzudenken und zu diskutieren, wenn man den eigenständigen Heilberuf Osteopath fordert.
 
Diskutieren Sie gern mit uns: contact@hpo-osteopathie.de
  
Wir werden unsere Reihe zum Thema „Der eigenständige Heilberuf Osteopath“ in unregelmäßigen Abständen fortführen. Falls Sie einen Aspekt gern als Beitrag vorgestellt und diskutiert haben wollen, dann kontaktieren Sie uns unter oben genannter E-Mail-Adresse.
 
Bisher zu Reihe „Der eigenständige Heilberuf Osteopath“ erschienen: