Bayerischer Landtag sieht drei Optionen für die Osteopathie

Der Bayerische Landtag hat kürzlich über die Osteopathie, deren Ausbildung und Ausübung beraten. In seinen als Beschluss formulierten Fragen an die Bayerische Staatsregierung hat der Landtag auch drei Optionen für eine künftige Regelung der Osteopathie entwickelt.
 

  • Option 1: Schaffung eines eigenständigen Berufsbilds durch eine bundesgesetzliche Normierung analog zu den Regelungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

 

  • Option 2: Entwicklung einer staatlichen Regelung zur Weiterbildung in Bayern analog der WPO-Osteo in Hessen („Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie").

 

  • Option 3: Osteopathieausbildung als Teil der Physiotherapieausbildung durch Änderung des einschlägigen Gesetzes auf Bundesebene.

 
Der im Primärkontakt arbeitende Osteopath ist demnach keine Option für den Bayerischen Landtag. Nun soll die bayerische Staatsregierung zu diesen drei Optionen Stellung nehmen.
 
„Alle drei Optionen wären katastrophal für die Osteopathie in Deutschland“, so hpO-Vorstand Jürgen Gröbmüller. „Option 1 hieße, ein künftiger Osteopath könnte nur auf Verordnung hin arbeiten ohne selbst zu diagnostizieren, Option 2 würde den Osteopathen zu einem Physiotherapeuten mit spezieller Weiterbildung machen und die dritte Option hieße, die Osteopathie würde in der Physiotherapie aufgehen, sie wäre dann keine Heilkunde mehr, sondern verordnungspflichtiges Heilmittel auf Rezept.
 
Es rächt sich,“ so Gröbmüller weiter, „dass die nichtärztlichen Osteopathieverbände jahrzehntelang eine staatliche Regelung gefordert haben, ohne zu erklären, wie diese aussehen soll und zu überlegen, wohin diese führen kann. Damit wurde ein Druck aufgebaut, der die Politik nun handeln lässt und von dem am Ende möglicherweise nur die Physiotherapieverbände profitieren.“  
 
Nicht betroffen von den drei Optionen sind die ordentlichen Mitglieder der hpO:
Wer wie sie über eine qualifizierte osteopathische Weiterbildung verfügt und die Heilpraktikererlaubnis erworben hat, darf auch künftig Osteopathie vollumfänglich und im Primärkontakt ausüben.