Interview auf PHYSIOtalk zur bayerischen „Übergangslösung zur Osteopathie“

Das Online-Forum für Physiotherapeuten „PHYSIOtalk“ hat heute ein Interview mit hpO-Vorstand Jürgen Gröbmüller zur „Übergangslösung zur Osteopathie“ veröffentlicht.
 
Mit der sogenannten Übergangslösung duldet das bayerische Gesundheitsministerium „bis auf Weiteres“ die Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten, soweit diese eine Weiterbildung von mindestens 1350 Unterrichtseinheiten absolviert haben und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
 
Im Interview warnt Gröbmüller vor dem Fallstrick in der Übergangslösung, da „der Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, § 5, bestehen (bleibt) und (...) somit Straftatbestand“ hat.
 
Die Duldung bezieht sich „lediglich darauf, dass keine behördlichen Untersagungsverfügungen gegen oben genannte Physiotherapeuten ergehen. Da es aber bisher solche Untersagungsverfügungen kaum gegeben hat, ändert sich de facto nichts für Physiotherapeuten.“  
 
Zudem widerspreche sich die Übergangslösung inhaltlich, da sie Osteopathie zu Recht als Heilkunde definiert, Heilkunde aber ärztlich nicht verordnet werden kann.
 
Im Interview geht Gröbmüller auch auf die gesetzlichen Krankenkassen ein, die für die Erstattung von Heilmitteln grundsätzlich eine ärztliche Verordnung verlangen:
„Das gleiche Prinzip wenden sie bei der Osteopathie als Satzungsleistung an. Dass Osteopathie Heilkunde ist und kein Heilmittel und nur von Ärzten und Heilpraktikern praktiziert werden darf, sehen die Krankenkassen nicht als ihr Problem an.“
Stattdessen würden sie die Verantwortung einfach an Ärzte und Therapeuten abgeben.
 
Das ganze Interview kann nachgelesen werden auf www.physiotalk.de