Gegen ungerechtfertigte Kritik an Heilpraktikern

Das Bashing gegen Heilpraktiker und Heilpraktikergesetz geht in die nächste Runde. Zeit, sich vor jene Kollegen zu stellen, die die Heilpraktikererlaubnis erworben haben, um Osteopathie rechtskonform zu praktizieren.
 
Was ist passiert? Der Vorsitzende der konservativen Ärztevereinigung Marburger Bund hat den durch einen Heilpraktiker möglicherweise verursachten tragischen Tod von drei Krebspatienten (die Ermittlungen laufen noch) in einem Interview der Deutschen Apotheker Zeitung zum Anlass genommen, um eine Begrenzung der Heilpraktikererlaubnis zu fordern. Soweit, so nachvollziehbar.
 
Nicht verständlich ist, dass ein Osteopathieverband, in dieser Forderung seine eigene Position gestärkt sieht, „unabhängig vom Heilpraktiker ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen mit Primärzugang“ zu fordern. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
 
Einige Ärzte werden die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte immer kritisieren, ob diese nun Heilpraktiker oder Osteopathen heißen; ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen mit Primärzugang würde daran kaum etwas ändern.
 
Als weiteres Argument führt der Osteopathieverband aus, dass „dass Ärzten nach ihrer Berufsordnung eine Zusammenarbeit mit Heilpraktikern untersagt ist.“
Das ist nicht ganz richtig, denn von Heilpraktikern und Zusammenarbeit ist in der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte keine Rede. In ihr heißt es vielmehr „Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, zusammen mit Personen, die weder Ärztinnen oder Ärzte sind, noch zu ihren berufsmäßig tätigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern gehören, zu untersuchen oder zu behandeln.“
 
Die (Muster-)Berufsordnung der Ärzte würde deshalb auch bei einem eigenständigen Berufsgesetz für Osteopathen mit Primärzugang gelten und Ärzten das gemeinsame Untersuchen und Behandeln mit Osteopathen untersagen. 
 
Das letzte aufgeführte Argument ist rein suggestiv: „Das Heilpraktikergesetz in seiner derzeitigen Fassung stammt aus dem Jahr 1939.“
Was soll damit ausgesagt werden? Ist das Heilpraktikergesetz (HPG) schlecht oder gar böse, weil es aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte stammt? Was ist mit unseren Eltern oder Großeltern, die in jenen Jahren geboren wurden? Was ist mit dem Ehegattensplitting oder dem Anwaltsmonopol, die auch aus jenen Jahren stammen?
 
Wer ein solches Argument vorbringt, unterschlägt, dass das Heilpraktikergesetz und die damit einhergehenden damaligen Durchführungsverordnungen geschaffen wurden, um den Heilpraktikerberuf abzuschaffen und die Ausübung der Heilkunde ausschließlich den Ärzten zu überlassen.
 
Erst seit die Durchführungsverordnungen gekippt wurden, weil sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren, ermöglicht das HPG Nichtärzten die Ausübung der Heilkunde. Die Anwendung des HPG erfolgt heute somit genau entgegen jenen Absichten, mit denen es 1939 geschaffen wurde.       
 
Letztlich sind die vorgetragenen Argumente gegen Heilpraktiker und das Heilpraktikergesetz aber vor allem eines: ein Schlag ins Gesicht für jene, auch eigenen Mitglieder, die die Mühen einer Heilpraktikerüberprüfung auf sich genommen haben, um Osteopathie rechtssicher ausüben zu können.