Gemeinsame Erklärung zur Weiterbildung und Ausübung der Osteopathie



Nach einem Sondierungsgespräch Ende August in Köln haben der Dachverband der osteopathischen Ärzteverbände BDOÄ, die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, und die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, eine gemeinsame Erklärung zur Weiterbildung in Osteopathie und deren Ausübung verfasst und bundesweit an Entscheidungsträger in der Gesundheitspolitik und an die Medien verschickt.
 
Demnach ist Osteopathie „Heilkunde und darf nach geltendem Recht nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden.“

Die Erklärung beschreibt die Qualifikation der ärztlichen und der nichtärztlichen Osteopathie. So gelten u.a. in der osteopathischen Medizin die EROP-Regularien von 700 Unterrichtsstunden Fortbildung als Mindeststandard für die osteopathische Ausbildung von Ärzten.

Sog. Osteopathische Verfahren, wie sie einzelne Landesärztekammern anbieten, erfüllen hingegen nicht den Gesamtumfang der Osteopathischen Medizin.
 
Für die nichtärztliche Osteopathie wird u.a. eine Bologna-konforme Akademisierung mit Bachelor-Abschluss angestrebt. Bis zum Erreichen dieses Standards gelten die Ausbildungs- und Prüfungskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) mit 1350 Unterrichtsstunden berufsbegleitender Weiterbildung. 
 
Da das Heilpraktikergesetz Nichtärzten einen Zugang zur Heilkunde bereits ermöglicht, ist ein eigener Heilberuf nicht notwendig.
 
Die in der gemeinsamen Erklärung beschriebenen Qualifikationen ermöglichen Patienten eine qualitätsgesicherte ärztliche und nicht ärztliche Osteopathie in Anspruch nehmen.
 
„Diese gemeinsame Erklärung stellt aus mehreren Gründen einen Meilenstein für die Osteopathie in Deutschland dar,“ freut sich hpO-Vorstand Jürgen Gröbmüller.

„1. Wer bislang daran zweifelte, hat hier den Beleg, dass osteopathische Ärzte und Manualmediziner eine qualitätsgesicherte nichtärztliche Osteopathie in Deutschland unterstützen,“ so Gröbmüller.
 
„2. Endlich ist es uns gelungen, einen Konsens mit den Manualmedizinern zu erzielen. Das ist deshalb bedeutsam, weil wir damit einer Physiotherapeutisierung der Osteopathie entgegenwirken. Osteopathie ist kein Heilmittel, sondern Heilkunde und kann gemäß Erklärung nicht in einzelne Teilbereiche zergliedert werden.

3.
Ebenso wichtig ist, dass wir mit den in der Erklärung beschriebenen Qualifikationen für die ärztliche und nicht ärztliche Osteopathie die viel beschworene Patientensicherheit gewährleisten.
 
Ich freue mich sehr, dass wir als hpO unseren Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet haben,“ so Gröbmüller abschließend, „und bedauere, dass die nichtärztlichen Osteopathieverbände VOD, BVO, BAO, ROD und AFO trotz mehrfach ausgesprochener Einladung hieran nicht teilgenommen haben.“


Weiterführende Informationen im geschützten Mitgliederbereich.