Nein zur Osteopathie als Bestandteil der Physiotherapieausbildung

Am 17. Oktober kommt es im Großen Protokollsaal des Reichtagsgebäudes zu einer öffentlichen Anhörung. Thema der Anhörung sind neben zwei Anträgen der Grünen der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“.
 
Die öffentliche Anhörung ist für die weitere Entwicklung der Osteopathie in Deutschland von großer Brisanz. Denn obwohl der Gesetzesentwurf mit Osteopathie eigentlich nichts zu tun hat, sieht ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU /CSU und SPD die Aufnahme der Osteopathie in die Ausbildung von Physiotherapeuten vor. Demnach soll die Physiotherapieausbildung um 60 Stunden Osteopathie ergänzt werden und damit die Osteopathie „ausdrücklich in die Liste der krankengymnastischen Behandlungstechniken aufgenommen (werden), die Gegenstand der Ausbildung zum Beruf des Physiotherapeuten sind.“
 
Wie konnte es soweit kommen?
Zwanzig Jahre lang haben nichtärztliche Osteopathieverbände die Heilpraktikererlaubnis für Nichtärzte kritisiert und stattdessen einen eigenständigen Heilberuf gefordert, mit Expertengesprächen im Bundestag, Treffen mit Politikern auf Bundes- und Länderebene, Fototerminen in Geschäftstellen und auf Gesundheitsmessen, Unterschriftenaktionen, Petitionen und vielem mehr. Dabei sprach man bis zuletzt von starken Signalen an den Gesetzgeber und Rückenwind aus Berlin.
 
Doch die Forderung wurde nie konkretisiert, der Realitätscheck blieb aus und die Frage, wie ein solcher Beruf in unser Gesundheitssystem passen soll, bis jetzt unbeantwortet. 
 
Das nun vorliegende Ergebnis brachte kürzlich ein Kollege auf den Punkt: „Das Problem der Osteopathen ist, dass sie über Jahre versuchen einen eigenen Berufsstand zu etablieren und das mit 80% Physiotherapeuten als Mitglieder im Rücken. Da müssen wir uns alle nicht darüber wundern, dass auch am Ende Physiotherapie dabei raus kommt.“
 
Initiator des oben genannten Änderungsantrags ist Dr. phil. Roy Kühne, MdB, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Mitglied der CDU, Physiotherapeut, Diplom-Sporttherapeut, Inhaber eines Gesundheitszentrums und Mitglied im Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK.
Kühne kennt die Argumente der nichtärztlichen Osteopathieverbände sehr genau, denn er war deren Ansprechpartner. Von ihm meinte man, „durchaus auch auf Offenheit für das Thema Berufsanerkennung“ zu stoßen oder bedankte sich nach einem Arbeitstreffen „für den anregenden Meinungsaustausch und die offene Gesprächsatmosphäre“.
 
Wie läuft die öffentlichen Anhörung nächsten Montag ab?
An der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag im Bundestag können Zuhörer teilnehmen, haben aber keine Rede- und Fragerecht. Zur Anhörung sind Sachverständige sowie Verbände und Institutionen geladen. Dies konnten im Vorfeld Stellungnahmen abgeben – Termin war hier der 12. Oktober – und können während der Anhörung befragt werden.
 
Die Anhörung dauert insgesamt zweieinhalb Stunden. Der oben genannte Änderungsantrag umfasst 74 Druckseiten, der darin enthaltene Änderungsantrag Nr. 33, der die Osteopathie betrifft, umfasst vier Seiten.
 
Geladen wurden knapp 50 Verbände und Institutionen, darunter Physiotherapieverbände, die Bundesärztekammer, Kassenverbände, der VOD und der BVO für die Osteopathie, sowie ein halbes Dutzend Einzelsachverständige. So lässt sich ungefähr ausrechnen, wie viel Zeit für Antworten auf Fragen zur Osteopathie bleibt, falls Fragen hierzu überhaupt gestellt werden.
 
Auf der Website des Deutschen Bundestages wird man die Stellungnahmen vorab und das Protokoll der öffentlichen Anhörung nachträglich nachlesen können.
     
Wie geht es weiter?
Der Weg von der öffentlichen Anhörung hin zu einem Gesetz, das im Bundestag verabschiedet wird, ist in diesem konkreten Fall recht kurz, denn bereits am 1. Januar soll das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung“ in Kraft treten.  Bis es soweit ist, geht es über Ausschüsse, Bundesrat und mehrere Lesungen und führt immer zu inhaltlichen Änderungen. Deshalb lässt sich gegenwärtig nicht sagen, ob die Physiotherapieausbildung künftig tatsächlich um die Osteopathie erweitert werden wird. Die Volksparteien bemühen sich darum, Lobbyisten aus der Ärzteschaft, den Physiotherapieverbänden und ggf. den Kassen werden sie dabei unterstützen.
Wir haben dafür die Rechtsprechung auf unserer Seite: Osteopathie als Heilkunde spricht eindeutig gegen deren Einbindung in ein Heilmittel.
 
Eines sollte aber spätestens jetzt auch dem letzten Idealisten klar geworden sein: Einen eigenständigen Heilberuf Osteopath wird es in Deutschland nicht geben. Das sollten die jüngsten Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Gröhe und eben dieser Änderungsantrag mehr als deutlich gemacht haben. Wer jetzt weiterhin auf einen eigenständigen Beruf pocht, führt die Osteopathie endgültig gegen die Wand.
 
Wir sagen Nein zur Osteopathie in der Physiotherapieausbildung
Wir halten die Argumente, mit denen der Änderungsantrag 33 begründet wird, für inhaltlich falsch und den Antrag selbst damit für hinfällig.
Wir sind zudem der Überzeugung, das eine solche Änderung der Physiotherapieausbildung nicht zur Patientensicherheit beiträgt, sondern diese massiv gefährden würde.
 
Wir sagen daher Nein zur Osteopathie in der Physiotherapieausbildung und bitten die nichtärztlichen Osteopathieverbände, ihre Forderung nach einem eigenständigen Beruf endgültig einzustellen, damit wir gemeinsam für den Erhalt der Osteopathie als Heilkunde eintreten können.

Wir werden uns weiterhin für eine qualifizierte osteopathische Weiterbildung und deren rechtssichere Ausübung im Sinne des Patientenschutzes und unserer Mitglieder einsetzen, im Schulterschluss mit den ärztlichen Osteopathiegesellschaften und den Heilpraktikerverbänden, damit Osteopathie bleiben kann, was sie ist: Heilkunde. 
 
Weitere Informationen für Mitglieder im internen Mitgliederbereich.