Osteopathie in der Physiotherapie – wer gewinnt und wer verliert

Der Änderungsantrag der Regierungskoalition die Osteopathie mit 60 Std. in die Ausbildung der Physiotherapie zu integrieren, scheint einige Vorteile mit sich zu bringen. Der Gesetzgeber reagiert hier – sicherlich gedrängt durch die Lobbytätigkeit der physiotherapeutischen Verbände und der Manualmediziner – letztendlich auf das jüngst ergangene OLG-Urteil. Die vehementen Forderungen der Osteopathieverbände, die Erstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen und die damit verbundene Aufmerksamkeit auf die Osteopathie, haben aber auch zu einem Tauziehen um die Hoheitsrechte in der Aus- bzw. Weiterbildung geführt und die Schwachstellen der bisherigen Praxis und Politik zu Tage gebracht.
 
Klar ist bei genauer Betrachtung der juristischen Fakten, dass Osteopathie der Heilkunde zugerechnet wird und das schon, seit es das Heilpraktikergesetz gibt. Denn dieses regelt die Ausübung der Heilkunde außerhalb der ärztlichen Tätigkeit.
Zur Erläuterung: Jede Form von Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden am Menschen ist Heilkunde und bedarf der Erlaubnis. Das gilt auch für komplementäre Formen der Medizin wie Osteopathie oder TCM, die ein anderes Konzept und Vorgehen haben. Sie auszuüben bleibt Heilkunde.
 
Die einzigen Berufsgruppen, denen trotz nicht vorhandener Heilerlaubnis das Behandeln einer Krankheit, eines Leidens oder eines Körperschadens erlaubt ist, sind die sog. Gesundheitsfachberufe des Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. Erlaubt ist jedoch nur eine Behandlung auf Anordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Zudem dürfen Gesundheitsfachberufler nur die Tätigkeiten am Patienten vornehmen, die, gesetzlich genau geregelt, in ihrer Ausbildung auch enthalten sind. Mit jeder anderen Form von Behandlung verstößt der jeweilige Therapeut gegen das Heilpraktikergesetz.
 
In spätestens zwei Monaten werden wir wissen, ob die geplante Gesetzesänderung kommen wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Ausblick zu betrachten.
 
Wo liegen die Vorteile?
Osteopathie in die Ausbildung der Physiotherapie zu integrieren, bringt zunächst eine Erweiterung der Inhalte der Physiotherapie mit sich. Im Sinne der Kompetenz eines Physiotherapeuten ist dies sicher kein Nachteil.
Wobei man sich die Frage stellen darf, inwieweit es sinnvoll ist, bereits in der Grundausbildung Anteile einer komplementären Heilkunde zu lehren, die eine völlig entgegen gesetzte Ansicht und Vorgehensweise zum eigentlichen Beruf beinhaltet.
 
Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Physiotherapie ist es, eine Form der Heilkunde in der Ausbildung eines Heilmittelerbringers zu verankern. Das ist ein erster kleiner Schritt zur freien Ausübung von Heilkunde. Damit soll zum einen erreicht werden, dass die derzeit mehreren Tausend Physiotherapeuten, die Osteopathie praktizieren, einen legalen Rahmen erhalten. Zum anderen wird so die bestehende Verordnungspraxis legalisiert, die aufgrund der Zuordnung der Osteopathie zur Heilkunde eigentlich nicht zulässig ist.
Bringt die Änderung aber den gewünschten Vorteil? Das zu klären, werden –  wie bei allen Gesetzen und Gesetzesänderungen – die Gerichte leisten müssen. Sie bauen den Weg aus, den ein Gesetz gewiesen hat.
 
Fest steht, das der Physiotherapeut per Gesetz – und daran ändert selbst die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis nichts –  nur berechtigt ist, die definierten Bereiche seiner Ausbildung am Patienten durchzuführen, ob auf Anweisung oder im Primärkontakt durch den sektoralen HP. Um diesen mit 60 Stunden noch kleinen Bereich der Osteopathie zu erweitern, werden die Physiotherapieverbände daher schnell einen Zertifikatslehrgang in Osteopathie (osteopathische Therapie o.ä.) aufbauen, der nebenbei bemerkt schon jetzt beworben wird. In diesem Zertifikatslehrgang wird versucht werden, soviel Osteopathie wie möglich zu packen, um damit durch die Hintertür dem angehenden Physiotherapeuten wie auch dem bereits osteopathisch weitergebildeten Physiotherapeuten eine legale Arbeitsgrundlage zu schaffen. Punktum, was drin ist darf er, was nicht drin ist, bleibt ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
 
Hier kommen nun die GKVs ins Spiel, die Osteopathie als sog. Satzungsleistung anbieten. Für die GKVs ein willkommenes Marketingtool, das je nach finanzieller Lage begrüßt oder mit Zähneknirschen angeboten wird, um die eigenen Versicherten halten zu können. Der Vorteil, Osteopathie als Satzungsleistung zu bezuschussen, ist der variable Einsatz. Sie lässt sich jederzeit reduzieren oder einstellen, was im Falle einer Regelleistung nicht möglich wäre. So ist auch zu verstehen, warum sich die GKVs kritisch zum Änderungsantrag geäußert haben.
 
Wie werden die Zertifikatskurse ausgestaltet? Je mehr Osteopathie enthalten sein wird, desto weniger besteht die Möglichkeit, diese Kurse über den Gemeinsamen Bundesausschuss in die Regelleistungen der Kassen zu bringen. Denn der Osteopathie fehlt es zu sehr an Evidenz, was aber Voraussetzung für deren Aufnahme ist. Je mehr deshalb ein solcher Kurs in Richtung Manueller Therapie ausgerichtet wird, umso größer sind die Chancen, diese Leistung auch in den GKV-Leistungskatalog zu verankern. Daher wird voraussichtlich eine erweiterte Manuelle Therapie samt deutlich beschnittener Osteopathie angeboten werden, um sich die Option der verschiedenen Erstattungsmöglichkeiten der Kassen offen zu halten. Der erlaubte osteopathische Rahmen wäre damit wieder deutlich eingeschränkt.
 
Was hat dies alles für Folgen für den Physiotherapeuten und die Praxen?
Ein weiterer Zertifikatskurs bringt zusätzlichen Druck in den Arbeitsmarkt. Aus Wettbewerbsgründen müssen Praxisinhaber fast schon zwangläufig diese zusätzliche Leistung anbieten, zumindest werden es die meisten Praxen nutzen, um sich am Markt zu behaupten oder besser positionieren zu können. Das bedeutet gleichsam, dass der einzelne Therapeut, um attraktiv für den Arbeitsmarkt zu sein, dieses Zertifikat auch besitzen sollte, also eine weitere Weiterbildung mit geschätzten Kosten um die 4000 bis 5000 €. Gibt es dafür mehr Gehalt? Das wird der physiotherapeutische Markt vermutlich in gewohnter Weise regeln. Das Budget insgesamt wird nicht erhöht werden. Was der eine Physiotherapeut dank selbstbezahlten Zertifikatskurs mehr verdient, wird seinen Kollegen fehlen. 
 
Wer sind die Gewinner und Verlierer?
Eine Gewinnergruppe steht bereits fest. Die Anbieter der Zertifikatskurse, allem voran die Physiotherapieverbände selbst. Sie regeln im gemeinsamen Ausschuss der Heilmittelerbringer diese Kurse und werden auf ihren eigenen Mehrwert achten. In einem Markt von 140.000 Physiotherapeuten einen Zertifikatskurs zu verkaufen, ist eine lukrative Geldquelle.
 
Sich freuen dürfen auch die Juristen. Wer annimmt, dass Therapeuten, die für ihre Osteopathieausbildung bis zu 20.000€ und mehr investiert und zusätzlich den Heilerlaubnis-Status erlangt haben, sich nicht zur Wehr setzen werden, irrt. Klagen auf allen Ebenen (Wettbewerb, Heilerlaubnis etc.) werden kaum zu verhindern sein.
 
Verlieren wird der Gesetzgeber. Denn viele neue Entscheidungen werden zu erörtern sein, wenn die geplante Änderung Gesetz wird, weil sie das Problem der unerlaubten Ausübung der Heilkunde nicht löst, sondern nur verschiebt.
 
Verlierer werden auch die Osteopathieschulen und privaten Hochschulen sein, die eine qualitativ hochwertige Weiterbildung anbieten. Sie leben und lebten hauptsächlich vom Physiotherapiemarkt, der sich zunehmend den Zertifikatskursen zuwenden wird. Einige Schulen werden neue Weiterbildungsmodelle anbieten, andere werden auf die Gesamtheit der Osteopathie setzen und die Heilpraktikervorbereitung integrieren.
 
An vorderster Front trifft es aber die Kollegen der Physiotherapie, die eine langjährige berufsbegleitenden Osteopathie-Ausbildung absolviert, aber die HP-Erlaubnis nicht erworben haben. Sie werden in ihren Praxen mit den Physiotherapeuten mit Zertifikatslehrgang direkt konkurrieren müssen. Welche Möglichkeiten werden ihnen bleiben, um sich gegenüber dieser Konkurrenz zu behaupten?
 
Größter Verlierer wird aber die Osteopathie selbst sein. Zwar wird der Zertifikatskurs der Physiotherapieverbände nicht unter dem Namen Osteopathie laufen, doch werden Patienten nur schwer unterscheiden können, was Osteopathie und was nur osteopathische Techniken oder Verfahren sind. So wie sie auch heute kaum zwischen Manueller Medizin und Manueller Therapie unterscheiden können.
Die Folge wird ein noch unübersichtlicherer Osteopathie-Markt auf niedrigerem Qualitätsniveau sein.
 
Fazit
Es wird sich zeigen, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Eins ist jedoch deutlich geworden: Eine so kleine Änderung als Anhängsel an einem wichtigen Gesetz (PSG III) hat großflächige Auswirkung auf alle Akteure im Gesundheitswesen und darüber hinaus. Deshalb sollten auch die Befürworter eines eigenständigen Berufes mittlerweile verstanden haben, dass mit der bisher geleisteten Arbeit ihre Vision nun noch weniger Aussichten auf Realisierung hat.

Ein eigenständiger Beruf bedeutet den Inhalt festzulegen. Das ist nie im Sinne der Osteopathie und deren Philosophie gewesen. Osteopathie frei zu praktizieren, sollte genau da stattfinden, wo sie in Deutschland schon immer war, in der vollumfänglichen Heilkunde. Jeder Physiotherapeut, der seinen therapeutischen Rahmen erweitern möchte, hat in der Heilerlaubnis die legale Möglichkeit dazu.
 
Teile der Osteopathie sind, ebenso wie z.B. Teile der Akupunktur, Teile der Chirurgie und Teile der Homöopathie, nicht geeignet, um als Heilmittel verwendet zu werden. Welche Konsequenzen das sonst hat, werden wir ab 1. Januar 2017 zu sehen und zu spüren bekommen.
 

Jürgen Gröbmüller