Montgomery ignoriert Heilpraktikergesetz

Anfang Februar berichteten wir darüber, dass Berlin für diese Legislaturperiode keine gesetzliche Regelung mehr plant, um die Osteopathie in die Physiotherapieausbildung einzubinden. Dagegen begehrt nun – wie nicht anders zu erwarten war – die Bundesärztekammer auf.
 
Laut ihrem Präsidenten, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, gehört die Osteopathie „zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten.“
 
Eine bemerkenswerte Aussage des Ärztepräsidenten, der es eigentlich besser wissen sollte. Denn Osteopathie ist Heilkunde, wie das Bundesgesundheitsministerium und diverse Gerichte wiederholt klargestellt haben, und die Ausübung von Heilkunde ist in Deutschland nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. 
 
Wer also, wie Prof. Montgomery, die Ausübung von Heilkunde Physiotherapeuten überantworten will, ignoriert das Heilpraktikergesetz und macht genau das, wovor Deutschlands oberster Arzt selbst warnt: er spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten.

Patientensicherheit in der Osteopathie kann nur durch zwei Dinge gewährleistet werden: eine qualifizierte Weiterbildung in Osteopathie gemäß WHO-Kriterien und deren rechtsichere Ausübung gemäß dem Heilpraktikergesetz, also nur durch Ärzte und Heilpraktiker.
 
Auf diesen beiden Pfeilern muss eine patientensichere Osteopathie stehen. Das ist unsere Politik als hpO seit unserer Gründung vor drei Jahren.

Osteopathie ist ein komplementäres Heilverfahren. Sie hat – auch unter der Bezeichnung Osteopathische Verfahren – in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten ebenso wenig verloren wie etwa Traditionelle Chinesische Medizin oder Akupunktur.
 
Prof. Montgomery hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angeschrieben und gebeten, den Antrag auf Einführung einer osteopathischen Basisqualifikation für Physiotherapeuten noch in dieser Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
Wir haben mit heutigem Schreiben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gebeten, im Interesse der Patientensicherheit ein solches Vorhaben weiterhin abzulehnen. 


Mitglieder finden im geschützten Mitgliederbereich den Inhalt unseres Schreibens an Bundesgesundheitsminister Gröhe.