Check Arbeitsrecht: Endlich Urlaub!

In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, stellen wir in unserer Reihe „Check Arbeitsrecht“ in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.
 
Unser neues Thema:
Der gesetzliche Urlaubsanspruch

Egal, ob am Strand, auf einer Abenteuerreise oder einfach mal zu Hause die Seele baumeln lassen – für viele beginnt mit dem (Sommer-)Urlaub die schönste Zeit des Jahres.

Aber oft stellt sich die Frage, wie viele Urlaubstage Arbeitnehmern überhaupt zusteht. Dazu gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, wenn vertraglich auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen wird.
 
Maßgeblich sind grundsätzlich die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Hiernach ergibt sich für jeden Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche.
 
Arbeitet der Arbeitnehmer nur an einigen Tagen in der Woche, lässt sich der Mindesturlaubsanspruch ausrechnen.
Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:
 
24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub
4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.
 
Anderes Beispiel: Person A arbeitet 3 Tage die Woche. Vollzeitkräfte erhalten in dem Unternehmen insgesamt 4 Wochen Urlaub. Damit hat A einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage im Jahr.
 
Auch für Teilzeitbeschäftigte lässt sich der Urlaubsanspruch leicht ausrechnen:
Arbeitet die Teilzeitkraft alle Werktage, hat sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte.
 
Wichtig: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 II BurlG).
 

Fragen zum Thema Urlaubsanspruch beantwortet Frau Dr. Schröder hpO-Mitgliedern. Einfach E-Mail an: contact@hpo-osteopathie.de
Wir leiten eure Fragen an Frau Dr. Schröder weiter und stellen ihre Antworten im geschützten Mitgliederbereich online.
 
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Wir setzen unsere Rubrik „Check Arbeitsrecht“ nach dem Sommer fort!