Osteopathie und die gesetzlichen Krankenkassen: Patienten fragen, wir antworten

Seit 2012 bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen Osteopathie freiwillig als sog. Satzungsleistung. Doch nicht jede Kasse zahlt für Osteopathie. Zudem sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung, ebenso wie deren Höhe sehr unterschiedlich. Das führt bei Patienten zu zahlreichen Fragen. Wir haben hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt und geben Antworten darauf.
 
Frage: Ich will mich osteopathisch behandeln lassen. Wie gehe ich am besten vor, damit meine Kasse das bezuschusst?
Prüfen Sie vorab, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie grundsätzlich bezuschusst. Auf unserer Kassenliste können Sie nach Ihrer Kasse suchen und sehen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kasse wie viel bezuschusst.
Halten Sie sich an die Vorgaben Ihrer Kasse, nur dann haben Sie Anspruch auf eine Bezuschussung. In der Regel bedeutet dass:
1. Ärztliche Bescheinigung besorgen.
2. Therapeuten auswählen, der die Voraussetzungen Ihrer Kasse erfüllt.    
 
Frage: Von der Kasse habe ich mehrere Therapeuten genannt bekommen, wie finde ich den besten für mich heraus?
Es gibt fachliche und rechtliche Kriterien. Aus fachlicher Sicht sollte Ihr Therapeut – sofern er kein Arzt ist - über eine abgeschlossene osteopathische Weiterbildung nach Kriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, verfügen. Ist Ihr Therapeut Arzt, sollte er über eine osteopathische Weiterbildung nach Kriterien des European Register of osteopathic Physicians, EROP, verfügen.
Neben den fachlichen Kriterien, sind die rechtlichen Kriterien ebenso wichtig. Denn Osteopathie ist Heilkunde und darf daher nur von Ärzten und Heilpraktikern praktiziert werden. Aus rechtlicher Sicht sollte Ihr Therapeut daher entweder Arzt sein oder die Heilpraktikererlaubnis besitzen.
Wir als hpO vermitteln ausschließlich Therapeuten an Patienten weiter, die oben genannten fachlichen wie rechtlichen Kriterien erfüllen.
 
Frage: Mein Therapeut wird von meiner Kasse nicht anerkannt. Was kann ich tun?
Bei der Bezuschussung der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen handelt es sich um eine freiwillige Satzungsleistung. Ihre Kasse kann daher selbst bestimmen, welche Leistungserbringer (Therapeuten) sie anerkennt und welche nicht.
Doch manchmal stimmen die Auskünfte der Sachbearbeiter nicht mit den Angaben überein, die die Kasse auf ihrer Website, Kundenmagazin oder Anschreiben macht. Überprüfen Sie daher über unsere Kassenliste nach welchen Kriterien Ihre Kasse Osteopathie bezuschusst. Klären Sie mit Ihrem Therapeuten, ob er diese Kriterien nicht doch erfüllt und fassen Sie ggf. dann noch einmal bei Ihrem Sachbearbeiter nach. Ist Ihr Therapeut Mitglied in einem Osteopathieverband, kann dieser u.U. zusätzlich behilflich sein.
 
Frage: Warum zahlt meine Kasse in diesem Jahr für Osteopathie weniger als letztes Jahr? 
Osteopathie ist keine Regelleistung, also keine Leistung, für die eine Kasse zahlen muss, sondern eine freiwillige Satzungsleistung. Diese wurden eingeführt, um den Kassen mehr Wettbewerb untereinander zu ermöglichen. Folglich kann eine Kasse weitestgehend selbst entscheiden, ob und wie hoch sie Osteopathie bezuschusst und kann diesen Betrag jederzeit ändern.    
 
Frage: Meine Kasse bezuschusst nur vier Sitzungen Osteopathie im Jahr. Reicht das denn aus?
Die Erfahrung zeigt, dass akute Beschwerden in der Regel nach drei bis vier osteopathischen Behandlungen behoben werden können. Bereits nach zwei bis drei Behandlungen sollte Ihr Therapeut feststellen können, ob in Ihrem konkreten Fall Osteopathie grundsätzlich hilfreich ist.
Bei chronischen Beschwerden, bei denen Osteopathie oft nur begleitend eingesetzt wird, können hingegen mehr als vier Sitzungen im Jahr angezeigt sein.
 
Frage: Wenn die Kassen so wenig bezuschussen, heißt das, dass Osteopathie nur wenig hilft?
Osteopathie ist eine komplementäre Form der Heilkunde und zählt zur Erfahrungsmedizin. Es gibt daher nur wenige aussagekräftige Studien, die die Wirksamkeit der Osteopathie eindeutig belegen. Aussagekräftige Studien mit hohen Zahlen an Probanden, wie sie etwa für Medikamente durchgeführt werden, sind aber eine Voraussetzung für die Aufnahme als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Deshalb zählt Osteopathie wie andere, vorwiegend komplementäre Verfahren nicht zu den Regelleistungen gesetzlicher Krankenkassen. Das bedeutet aber nicht, dass Osteopathie grundsätzlich wenig helfen würde.
 
Nächste Woche: Osteopathie und gesetzliche Krankenkassen: Therapeuten fragen, wir antworten.