Check Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeit und was man dazu wissen sollte

In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, stellen wir in unserer Reihe „Check Arbeitsrecht“ in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.
 
Unser neues Thema:
Arbeitsunfähigkeit und was man dazu wissen sollte
 
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass jemand im Bett bleiben muss. Erlaubt ist grundsätzlich, was der Genesung dient. Zu unterlassen ist aber alles, was die Beschwerden verstärkt und damit der Genesung schadet oder sie verzögert.
Bereits genommener Urlaub verfällt bei Krankheit nicht, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, ihn zu nehmen. Er ist nicht „urlaubsfähig“.
Kündigungen aufgrund einer Erkrankung sind möglich, allerdings sind die Hürden relativ hoch. Meist sind das Fälle, in denen der Arbeitnehmer über Jahre mehr als sechs Wochen lang krankgeschrieben ist. Dann kann eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Ähnliches wird angenommen, wenn bei einem Arbeitnehmer wegen einer Langzeiterkrankung in den kommenden Jahren kein Wiedereinstieg zu erwarten ist.

Unterschieden werden:

  • häufige Kurzerkrankungen

  • dauernde Arbeitsunfähigkeit

  • lang andauernde Krankheit

  • krankheitsbedingte Leistungsminderung

 
Was tun, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Erkrankung hat? Eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ist möglich, wenn begründete Zweifel an der Erkrankung bestehen. Ein entsprechender Antrag ist über die Krankenkasse zu stellen...


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