Liebe Leserinnen und Leser der Zeitschrift DO,

in Kürze wird Heft 2-2018 Ihrer Zeitschrift erscheinen. Eine sicherlich interessante und lesenswerte Ausgabe. Mit einem kleinen Manko: Unsere Anzeige fehlt, ebenso wie die von so manch anderem Verband!

Falls Sie sich fragen sollten, weshalb: „Unser Verlag hat den von Ihnen beabsichtigten Auftrag zur Schaltung von vier Anzeigen für die vier Hefte unserer Zeitschrift DO — deutsche Zeitschrift für Osteopathie abgelehnt (...)“, so die stellv. Verlagsleiterin Bettina Hansen.
 
Der Grund: Eine Vereinbarung mit dem Verband der Osteopathen Deutschland, VOD. Dieser hatte darauf bestanden, dass „bestimmte Anzeigenkunde nicht mehr in der DO abgebildet werden dürfen“.  
 
So werden Sie, liebe Leserinnen und Leser, bevormundet. Von einem Verlag, der damit gegen seine eigenen AGBs verstößt und einem Verband, der sich anmaßt, darüber zu entscheiden, welche Informationen (Anzeigen) Sie sehen dürfen und welche nicht.
 
Eine Maßnahme, die übrigens auch jene Leserinnen und Leser betrifft, die nicht Mitglied im VOD sind und die Zeitschrift im persönlichen Abonnement beziehen.
 
Wir wollen Ihnen jedenfalls unsere Anzeige nicht vorenthalten. Hier ist sie: