Liebe Leserinnen und Leser der Zeitschrift DO,

pünktlich zum heutigen, offiziellen Erscheinungstermin von Heft 3-2018 Ihrer Zeitschrift veröffentlichen wir hier unsere Anzeige.
 
Falls Sie sich fragen, warum unsere Anzeige hier und nicht im Heft erscheint, hier die Antwort der stellv. Verlagsleiterin Bettina Hansen der Georg Thieme Verlag KG aus Stuttgart:
„Unser Verlag hat den von Ihnen beabsichtigten Auftrag zur Schaltung von vier Anzeigen für die vier Hefte unserer Zeitschrift DO - deutsche Zeitschrift für Osteopathie abgelehnt (...).“
 
Der Grund: Eine Vereinbarung mit dem Verband der Osteopathen Deutschland, VOD. Dieser hatte darauf bestanden, dass „bestimmte Anzeigenkunde nicht mehr in der DO abgebildet werden dürfen“.  
 
Damit verstößt der Verlag gegen seine eigenen AGBs, da unsere Anzeige weder „gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt“ noch „deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.“
 
Unzumutbar scheint sie aber für den VOD zu sein, der sich anmaßt, darüber zu entscheiden, welche Informationen (Anzeigen) Sie in Ihrer Zeitschrift sehen dürfen und welche nicht.
 
Viele fragen uns, warum wir nicht rechtlich dagegen vorgehen. Die Antwort ist einfach: Weil wir nicht zweimal für unsere Anzeigen zahlen – einmal für rechtliche Schritte und einmal für deren Schaltung – und weil wir über unsere Website Sie, liebe Leserinnen und Leser, ebenso erreichen.
 
Hier ist sie also, unsere Anzeige, die wir gern im aktuellen Heft der DO veröffentlicht hätten: