Vorerst keine Reform des Heilpraktikerwesens

Auf der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz vom 20. bis 21. Juni in Düsseldorf hatten die Fachminister eine „zwingende Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens“ für notwendig erachtet und das Bundesgesundheitsministerium gebeten, „eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft.“ Das Ergebnis dieser Prüfung hätte bis zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz in 2019 vorliegen sollen.

Daraus wird nun nichts, wie uns Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, FDH, mitgeteilt hat. Hilpert-Mühlig hat sich dazu mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getroffen. Dieser machte in seinem Gespräch mit ihr klar, dass sein Ministerium das Thema nicht präferieren würde und zunächst die Wirkung der geänderten Leitlinien zur Heilpraktiker-Überprüfung abwarten möchte.
 
Diese Leitlinien sind am 22. März in Kraft getreten (wir haben darüber berichtet) und sehen vor, dass ab diesem Herbst die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit einheitlich geregelt wird.
 
Die Haltung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist nachvollziehbar: Die bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung ab diesem Jahr stellt bereits eine wesentliche Änderung dar, die das Heilpraktikerwesen sicherlich stärken wird.
 
Dass eine grundlegende Reform mit ungewissem Ausgang trotz Druck aus den Ländern ausbleibt, werden viele osteopathisch arbeitende Heilpraktiker mit Erleichterung aufnehmen.