Alle drei Jahre wieder: GMK hält an Forderung aus 2016 fest

Die 92. Gesundheitsministerkonferenz, GMK, die am 05. und 06. Juni 2019 in Leipzig getagt hat, hat zahlreiche Beschlüsse auf den Weg gebracht. Aus osteopathischer Sicht relevant ist der Beschluss TOP 8.10. zur „Vereinheitlichung der Kriterien für die Ausübung der Tätigkeit der Osteopathen.“ 
 
Im Beschluss heißt es: „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das BMG (Anm.: Bundesgesundheitsministerium) auf, den Beschluss der 89. GMK 2016 zu TOP 6.2 (Berufsgesetz Osteopathie) der GMK zeitnah umzusetzen.“
 
Die GMK wiederholt damit ihre Forderung von vor drei Jahren. Damals hatte es geheißen: „Die GMK bittet das BMG, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.“
 
Die Forderung in 2016 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe abgelehnt. Trotzdem führte sie letztlich zu einem Änderungsantrag zum dritten Pflegestärkungsgesetz, der vorsah, die Osteopathie in die Physiotherapieausbildung mit einzubinden.
 
Dieser Änderungsantrag wurde damals – auch Dank der Intervention des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände, DDH, und unseres Mitwirkens – in letzter Minute zurückgezogen.
 
Die Osteopathie ist damit bis heute Heilkunde geblieben, deren vollumfängliche Ausübung nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Damit konnte sie bislang vor einer Teilausübung als Gesundheitsfachberuf verschont werden.
 
Als hpO werden wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern alles daran setzen, dass sich an diesem Sachverhalt nichts ändert.  
 
Informationen über die Folgen eines eigenen Berufs Osteopath finden Sie hier: