Neu im Beraterteam: Hygienefachkraft für die hpO

Die hpO erweitert ihr Beraterteam: Mit Isabella Windisch wird künftig eine Hygienefachkraft den Verband und dessen Mitglieder bei Fragen rund um Hygieneplan und Praxishygiene unterstützen.
Isabella Windisch ist staatlich anerkannte Hygienefachkraft und arbeitet in der Stabsstelle Klinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Klinikum der LMU München, Campus Innenstadt/Großhadern. Wir stellen Isabella Windisch in diesem Interview vor.
 
Isabella, du bist staatlich anerkannte Hygienefachkraft. Was ist das genau und was unterscheidet eine Hygienefachkraft von einem Hygienebeauftragten?
Die Voraussetzung für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft ist die abgeschlossene Ausbildung zur examinierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft sowie eine mindestens 3-jährigen Berufserfahrung in dieser Funktion. Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft dauert 2 Jahre und schließt mit einer staatlichen Anerkennung ab. Hygienebeauftragte (HB) hingegen sind MitarbeiterInnen, die von der Praxisleitung für diese Funktion bestellt werden. Sie absolvieren einen meist eintägigen Basiskurs zu den relevanten Hygienethemen und besuchen in regelmäßigen Abständen Aufbauschulungen, um auf dem aktuellen Stand zu sein. Sie dienen im Team als Multiplikatoren und sind im Auftrag der Leitung für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen zuständig.
 
Die Corona-Pandemie hat die Themen Praxishygiene und Hygieneplan massiv in den Vordergrund gerückt. Muss nun jeder Praxisinhaber seinen Hygieneplan überarbeiten?
Jedem Praxisinhaber obliegt nach § 23 Infektionsschutzgesetz die Verantwortung für den Infektionsschutz für die Patienten und Praxismitarbeiter. Es geht darum ein Hygienemanagement zu etablieren, um Infektionen und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Jede Praxis soll einen Hygieneplan haben, der in regelmäßigen Abständen anzupassen bzw. zu aktualisieren ist. Durch die aktuelle Corona-Pandemie ist der bestehende Hygieneplan um die speziellen Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Sars-CoV-2-Virus zu ergänzen und anzupassen.
 
Was droht Praxisinhabern, die sich nicht an die Hygienevorgaben halten oder keinen Hygieneplan haben?
Im Schadensfall ist der Praxisinhaber in der Beweispflicht und hat sein Hygienemanagement  (Hygieneplan, Mitarbeitschulungen, Reinigungs-und Desinfektionsplan, etc.) vorzulegen. Überwachungsbehörden wie z. B. Gesundheitsämter lassen sich bei Begehungen von Praxen einen Hygieneplan und die dazugehörenden Dokumente vorlegen. Bestehen Hygienemängel durch die sich für Patienten oder Mitarbeiter Infektionsrisiken ergeben, können Praxen bis zur Erfüllung der Anforderungen geschlossen werden.
 
Und wie sollten sich Praxisinhaber verhalten, wenn sich Patienten nicht an die Hygienevorgaben halten?
Der Praxisinhaber ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. Halten sich Patienten nicht an die Vorgaben zum Infektionsschutz, muss der Praxisinhaber zum Schutz anderer Patienten und der MitarbeiterInnen von seinem Hausverbot Gebrauch machen und den Patienten umgehend der Praxis verweisen.
 
Du entwickelst für die hpO einen Rahmenhygieneplan speziell für osteopathische Praxen. Auf welche Besonderheiten gilt es dabei zu achten?
Der Hygieneplan enthält die gesetzlichen Hygieneanforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz §23 und wird nach den aktuellen Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik erstellt. Er soll dem Nutzer einen Überblick zu den erforderlichen und individuellen Hygienemaßnahmen geben, zur Information und als Nachschlagewerk dienen.
 
hpO-Mitglieder werden dich künftig zu ihrem Hygieneplan und ihrer Praxishygiene befragen können. Wie wird das organisiert?
Ich stehe anlassbezogen für Fragen zu Hygienethemen oder der erforderlichen Maßnahmen je Erreger zur Verfügung. Bereits bestehende Hygienepläne kann ich inhaltlich überprüfen und je Bedarf ergänzen. Ich biete Hygienebegehungen der Praxen an, fertige Protokolle mit den festgestellten Hygienemängeln und Infektionsrisiken an und kann je Bedarf die jährlich geforderten Hygieneschulungen übernehmen.
Das alles läuft über die Geschäftsstelle der hpO: Die Mitglieder können dort anfragen und die Geschäftsstelle leitet die Anfragen dann an mich weiter.
 
Liebe Isabella, vielen Dank fürs Interview!