Berufsgesetz Osteopathie – Nein, Danke!

Heilpraktiker für Europa – Bitte schön!

Betrachtet man diese Diskussion von außen, ist zum Thema Berufsgesetz Osteopathie kaum mehr zu sagen als: Nein, Danke!

Die Forderungen und Begründungen der Verbände und Organisationen nach einem Berufsgesetz sind schnell zusammengefasst: Es dreht und wendet (verdreht) sich stets um wenige Punkte, welche erschreckend inhaltsleer dargestellt werden. Sie sind folgend kurz erläutert und von uns kommentiert. Diese News dient dem Überblick und der Information über einige bekannte und auch weniger bekannte Gegebenheiten und ist allgemeiner Natur. Unsere Stellungnahmen an Politiker und Ministerien sind juristischer und gutachterlicher Natur. Alle Aussagen können jederzeit mit Quellenangaben belegt werden. Für diese News sind sie auf Anfrage erhältlich. Wir haben uns entschieden, die Propaganda nicht weiter zu fördern. Das Zitieren hier im Text ist mehr als genug.

Kernpunkt der Verlautbarungen ist die Ablehnung des Heilpraktikers und der bestehenden Rechtslage des Heilpraktikergesetz (HeilprG). Ironischerweise wird dies mit der Forderung nach einem eigenen Berufsgesetz für Osteopathen verbunden, die den Erstkontakt als dritten Heilberuf in Deutschland neben Arzt und Heilpraktiker etablieren soll. Darüber hinaus wird der Ausschluss „unqualifizierter Anbieter“ verlangt, die nicht die als maßgeblich erachtete, selbst definierte Osteopathie-Weiterbildung durchlaufen haben. Hierbei beziehen wir uns hauptsächlich auf Zitate und Verlautbarungen der Osteopathie Allianz, also der Verbände VOD und bvo.

  • Heilerlaubnis ohne unabhängige Kenntnisprüfung
  • Eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt ohne „Provisorium“ Heilpraktiker

Der VOD fordert explizit einen eigenständigen Beruf losgelöst vom Heilpraktikerwesen. Wörtlich: „Unser erklärtes Ziel ist, dass Osteopathen die Osteopathie in vollem Umfang ausüben dürfen, ohne jegliche weitere rechtliche Hilfskonstruktionen (Heilpraktiker)."

  • Hochschul-Studenten sollen Heilerlaubnis ohne unabhängige Kenntnisprüfung bekommen

Der VOD begrüßt ausdrücklich die Forderung der Hochschule Fresenius, die die HP-Prüfung als „absolut unzeitgemäß und fachlich nicht substantiiert" bezeichnet. Auf seiner Seite „Politische Arbeit" schreibt der VOD: „Weder ein Medizinstudium noch die Heilpraktikerprüfung stellen qualitativ hochwertige Osteopathie sicher."

Seilschaft: Personalunion Fuhrmann

Der „VOD begrüßt die Stellungnahme der Hochschule Fresenius" klingt nach zwei unabhängigen Stimmen. Tatsächlich ist Prof. Marina Fuhrmann seit 1994 VOD-Vorsitzende und seit 2013 Professorin an der Hochschule Fresenius, wo sie die fachliche Leitung des Studiengangs Osteopathie übernahm. Im Klartext: Frau VOD-Präsidentin Fuhrmann begrüßt, was Frau Professorin Fuhrmann an ihrer eigenen Hochschule fordert. Zwei Briefköpfe, eine Person.

  • Geschützte Berufsbezeichnung nötig (HP könne ohne Ausbildung praktizieren)
  • „Unqualifizierte Anbieter vom Markt ausschließen“

Die Osteopathie-Allianz (VOD + bvo) formuliert: „Ein Berufsgesetz würde unqualifizierte Anbieter künftig ausschließen." Gemeint sind damit de facto vor allem Heilpraktiker mit osteopathischer Weiterbildung, die nicht den VOD/bvo-Standards entsprechen.

Zusammengefasst geht es in ihrer Argumentation seit Jahren um den Wunsch, eine gleichwertige Anerkennung wie Ärztinnen und Ärzte oder Heilpraktiker/innen zu erhalten. Argumentiert wird dabei ausschließlich mit vermeintlich negativen Aspekten des Heilpraktikerberufs und mit der bloßen Dauer einer osteopathischen Weiterbildung oder eines Osteopathie-Studiums.

Qualitativ-fachliche Argumente fehlen vollständig. Allenfalls werden Eckpunkte von Curricula genannt, deren Inhalt letztlich auf die Stundenzahl der zu unterrichtenden Körperregionen reduziert wird.

Der wohl nach aussen wirkungsreichste Selbstbetrug ist das Argument: Patientensicherheit

  • Patientensicherheit ohne regulierte Ausbildungen nicht gewährleistet

Prof. Marina Fuhrmann (VOD-Vorsitzende) zum Welttag der Patientensicherheit: „Es fehlt bis heute ein Berufsgesetz, das verbindliche Standards für Ausbildung, Qualifikation und Ausübung schafft. Das ist ein Risiko für die Patientensicherheit und längst nicht mehr hinnehmbar." Der VOD warnt vor „Schmalspuranbietern" und stützt sich auf eine Forsa-Studie, wonach „bis zu 20 Prozent der Anbieter keine oder nur eine sehr kurze (1-3-jährige) Ausbildung" hätten.

Hier wird deutlich, wie wenig sich die Osteopathie-Allianz mit dem Heilpraktikerrecht und dem Prüfungsmodell zum Erwerb der Heilerlaubnis auseinandergesetzt hat. Man ist geneigt zu behaupten: gar nicht.

Patientensicherheit wird nicht über die bloße Zahl an Ausbildungsstunden erreicht, sondern allein über das Erkennen von Krankheiten, Leiden und Schäden am Menschen. Dies ist Kernbotschaft des HeilprG – in anderen Worten auch Diagnose und Differentialdiagnose genannt.

So steht es nicht nur im Heilpr.G, so wird die Definition von Heilkunde auch in der Ärzteschaft eins zu eins übernommen. Darauf basiert auch die unabhängige amtliche Kenntnisüberprüfung durch die Amtsärzte der Gesundheitsämter.

An dieser Stelle erlauben wir uns einen Dank an die vielen Amtsärztinnen und Amtsärzte in Deutschland, die hier einen fantastischen Job erledigen.

Die Abläufe werden – da föderal organisiert – oft unterschiedlich überprüft, führen jedoch nachweislich seit Jahrzehnten und schon weit bevor ein Verband der Osteopathie-Allianz geboren wurde zu Patientensicherheit.

Belegbar ist dies durch die im Vergleich zu nahezu allen Berufen im Gesundheitswesen niedrigsten Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung. Dieses Argument macht sich die Osteopathie-Allianz wissentlich und völlig zu Unrecht zunutze, um Entscheidungsträger und Politiker zu überzeugen, dass von Osteopathen keine Gefahr ausgeht.

Entschuldigung – diese  niedrigen Beiträge  werden durch die Versicherungen  der über 40.000 versicherten Heilpraktiker berechnet. Wir von hpO finden es prima, dass auch unsere Osteopathie-Kollegen davon profitieren.

So werden in Kenntnisüberprüfungen in der Amtsarztprüfung auch die Voraussetzungen geprüft, das eigene Handeln beurteilen, bewerten und kritisch reflektierend hinterfragen zu können. Nichts davon ist bei den Argumenten der Osteopathie-Allianz und ihren Forderungen zu erkennen. Fast im Gegenteil: Die jahrzehntelange Monotonie in der Darbietung ihrer Argumente lässt vermuten, dass diese Fähigkeiten in den vermeintlichen (s.u.) Ausbildungen und Weiterbildungen verloren gegangen sind.


Betrachten wir nun einige Hintergründe zu ausgewählten Verlautbarungen, um das verschobene Konstrukt der Berufsforderung zu erläutern.

 

„Ausbildung“ als systematischer Etikettenschwindel.

Auf seiner zentralen Informationsseite „Was ist Osteopathie“ schreibt der VOD unter der Überschrift „Gute Ausbildung für gute Osteopathen“ wörtlich:

„In Deutschland erfolgt die Ausbildung derzeit entweder an privaten Hochschulen oder an privaten Ausbildungsinstituten. Bereits seit 2011 wird beispielsweise an der Hochschule Fresenius in Zusammenarbeit mit dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. das erste Osteopathie-Studium in Deutschland angeboten.“

Und im selben Abschnitt:

„Da die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde gilt, darf sie nach der aktuellen Rechtslage nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden.“

Der Begriffsbetrug: „Ausbildung“ vs. Weiterbildung

Der VOD spricht durchgängig von „Ausbildung“ – ein Begriff, der im deutschen Recht eine präzise Bedeutung hat: Eine Berufsausbildung ist ein staatlich geregelter Qualifizierungsweg, der in einen anerkannten Beruf mündet, zu einer geschützten Berufsbezeichnung führt und eine Berufszulassung erteilt (geregelt im BBiG, der HwO oder durch spezielle Berufsgesetze wie das MPhG für Physiotherapie).

Osteopathie erfüllt keines dieser Kriterien:

  • Es gibt kein Berufsgesetz für Osteopathie
  • Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung
  • Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung – der VOD selbst stellt fest: „Das Führen der Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin ist illegal.“
  • Das BVerwG (10.10.2019, 3 C 16/17) lehnte eine sektorale Heilkundeerlaubnis für Osteopathie ab, weil das Berufsbild „nicht hinreichend klar umrissen“ sei.

Was an Osteopathie-Schulen und Hochschulen angeboten wird, ist daher rechtlich maximal eine Weiterbildung oder ein akademischer Studiengang – keine Berufsausbildung. Der Kernunterschied: Eine Ausbildung macht jemanden erstmals berufsfähig. Eine Weiterbildung baut auf einer bestehenden Berufsfähigkeit auf. Die Osteopathie-Programme setzen entweder eine ärztliche oder eine HP-basierte Berufsfähigkeit voraus – oder sie produzieren Absolventen, die das Gelernte rechtlich nicht ausüben dürfen.

Zwei Botschaften, eine Seite

Der VOD bewirbt auf derselben Webseite (1) eine „Ausbildung“, die keine ist, und bestätigt (2), dass Osteopathie als Heilkunde nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden darf. Im Klartext: Der VOD bildet wissentlich Menschen in einem Verfahren „aus“, das sie rechtlich nicht ausüben dürfen – und nutzt genau dieses selbstgemachte Problem als Argument für ein Berufsgesetz, das den Begriff „Ausbildung“ erst nachträglich legitimieren soll.

Dass der VOD dennoch konsequent von „Ausbildung“ spricht, ist kein sprachlicher Zufall – es ist strategische Begriffsbesetzung. Wer oft genug „Ausbildung“ sagt, erzeugt beim Publikum und bei Politikern den Eindruck, es gäbe bereits einen geregelten Beruf, dem nur noch die formale Anerkennung fehlt. Tatsächlich gibt es diesen Beruf nicht – und was als „Ausbildung“ verkauft wird, ist eine privatwirtschaftliche Weiterbildung ohne staatliche Berufszulassung.

 

„Konsensgruppe Osteopathie Deutschland“ – Konsens als Fassade

Die Konsensgruppe Osteopathie Deutschland wurde 2012 auf Initiative des VOD e.V. gegründet und firmiert seither unter der Adresse c/o VOD e.V., Wilhelmstraße 42, 65183 Wiesbaden – gleiche Anschrift, gleiche Telefonnummer, gleiche Infrastruktur. Die Konsensgruppe hat keine eigene Geschäftsstelle. Sie ist organisatorisch der VOD.

Zielsetzung – im Wortlaut entlarvend

Auf ihrer Website formuliert die Konsensgruppe ihren Leitsatz:

„Höchstmögliche Qualifizierung über die grundständige Akademisierung ist Steuerungselement für eine Professionalisierung mit Primärzugang zum Patienten ohne die derzeitige Notwendigkeit einer HP Prüfung."

Das ist kein Konsens – das ist die VOD-Agenda in Reinform: Akademisierung statt Heilpraktikerprüfung, Primärkontakt ohne HP-Pflicht (→ identisch mit oben bereits erörteten Punkten). Der Leitsatz könnte wörtlich von der VOD-Website stammen – und er tut es de facto auch, denn er wurde auf einem der ersten Treffen formuliert, die der VOD selbst einberufen hat.

Die Konsensgruppe fordert außerdem „die gesetzliche Regulierung des Berufes Osteopath zur Sicherheit der Patienten als auch der praktizierenden Osteopathen" – dieselbe Patientenschutz-Rhetorik wie in oben genanntem Punkt.

Mitglieder – der geschlossene Kreislauf unter einem „Konsens"-Label

Die fünf Mitglieder sind: AFO, BAO, DVOM, ROD, VOD – ausnahmslos Organisationen aus dem VOD → BAO → Schulen → Fresenius-Netzwerk:

  • VOD → Gründer und Gastgeber der Konsensgruppe
  • BAO → zertifiziert die Schulen, deren Absolventen hauptsächlich der VOD vertritt
  • AFO → Verein für Absolventen zur Erlangung der eingetragenen Marke D.O. des VOD, und ebenso einige BAO-zertifizierten Schulen überprüft.
  • ROD → registriert Osteopathen nach BAO-kompatiblen Standards, noch einzig verbliebener Mitgliedsverband in der BAO. VOD und bvo sind ausgetreten bzw. wurden im ersten Fall rausgeworfen, um sich danach in der Konsensgruppe wieder zu vereinen, zusammen mit der BAO – nun als Mitglied der Konsensgruppe.
  • DVOM → vertritt ärztliche Osteopathie (Sonderrolle, aber kein Gegengewicht)

Was fehlt: Kein einziger Verband, der explizit die HP-basierte Osteopathie vertritt, sitzt am Tisch. Die hpO war nie Mitglied. Die „Konsensgruppe" repräsentiert nicht die Osteopathie-Landschaft – sie repräsentiert ein Netzwerk, das sich gegenseitig bestätigt.

„Konsens" als Astroturfing

Der Name „Konsensgruppe" suggeriert, die gesamte Osteopathie-Landschaft spreche mit einer Stimme. Tatsächlich sitzen fünf Organisationen am Tisch, die alle Teil desselben geschlossenen Kreislaufs sind (VOD → BAO → Schulen → Fresenius). Der VOD gründet eine Gruppe, hostet sie an seiner eigenen Adresse, bestückt sie mit seinen eigenen Netzwerkpartnern – und nennt das Ergebnis „Konsens". Es ist die Multiplikation einer einzigen Position über mehrere Briefköpfe.

Pressemitteilungen – orchestrierte Einigkeit

Sämtliche Pressemitteilungen der Konsensgruppe (2013–2017) trommeln ausschließlich für ein Berufsgesetz:

  • 11.03.2013: „Große Mehrheit der Osteopathen fordert ein Berufsgesetz"
  • 28.10.2013: „Mehrheit der Osteopathen fordert gesetzliche Regelung"
  • 12.05.2015: „Berufsbild des Osteopathen entwickelt"
  • 05.09.2016: „Berufsgesetz für Osteopathen muss kommen"
  • 26.10.2016: „Lösung für alle Osteopathen"
  • 21.12.2016: „Osteopathie – eine eigenständige ganzheitliche Medizin"
  • 04.03.2017: „Berufsgesetz für Transparenz, Patienten- und Rechtssicherheit"

Es gibt keine einzige Verlautbarung, die eine differenzierte Position einnimmt, die HP-Qualifikation würdigt oder auch nur die Frage stellt, ob ein Berufsgesetz die richtige Lösung ist. Der „Konsens" war von Anfang an eine Einbahnstraße.

Technischer Befund: Die Website ist praktisch tot

Die letzte Pressemitteilung stammt von März 2017 – seit fast 9 Jahren keine sichtbare Aktivität. Nahezu alle Unterseiten liefern 404-Fehler; nur die Startseite und die Mitgliederseite sind noch erreichbar. Das deutet darauf hin, dass die Konsensgruppe ein taktisches Instrument für den Zeitraum 2012–2017 war, als der erste Anlauf zum Berufsgesetz lief. Die operative Arbeit verlagerte sich danach auf die Osteopathie-Allianz (VOD + bvo), die dieselbe Agenda unter neuem Label fortführt.­


Ergänzend noch als kleiner Nachtrag zum Nachdenken

  • Der Spillover-Effekt: Diskreditierung des gesamten HP-Berufsstands

Die Rede von „unqualifizierten Anbietern" trifft nicht nur jene HPs ohne osteopathische Weiterbildung – sie diskreditiert den gesamten Berufsstand der Heilpraktiker. Diesen Spillover-Effekt nimmt der VOD billigend in Kauf. Es ist dieselbe Mechanik wie bei Globuli → alle Heilpraktiker unseriös. Das ist das Dogma, mit dem der VOD seit seiner Gründung arbeitet: In jedem Statement, jedem Artikel und jedem Gespräch erwähnt der VOD, dass HPs Osteopathie „ohne Ausbildung" praktizieren dürfen.

Deshalb muss der hpO in der News nicht das Heilkundliche betonen (das bestätigt im Ministerium nur das VOD-Narrativ), sondern die Qualität des Heilpr.G in den Fokus rücken.

  • Dritter Berufsstand – verfassungsrechtlich und praktisch fragwürdig

Der VOD will einen dritten Berufsstand mit uneingeschränkter Heilerlaubnis neben Arzt und Heilpraktiker etablieren. Ungeklärte Fragen:

  • Wie soll das neben den zwei bestehenden Berufen mit Heilerlaubnis verfassungsrechtlich funktionieren?
  • Wie sollen Ärzte das hinnehmen?
  • Wie sollen die anderen Gesundheitsfachberufe (Physio, Logo etc.) das akzeptieren, ohne selbst in die Startblöcke zu gehen? Unerwähnt bleiben zudem alle anderen Therapiemethoden, die dann ebenfalls ein Recht auf ein Berufsgesetz beanspruchen könnten – soweit der gesunde Menschenverstand.
  • Die Juristen im Ministerium, die an einem solchen Gesetzentwurf arbeiten, kennen die Materie. Ihnen muss man nicht argumentieren, wie lange Osteopathie-Weiterbildungen sind und erst recht nicht erklären, wie ein Gesetz auszusehen hat, so wie es die Osteopathie-Allianz ständig im Konsens zu tun versucht. Entscheidend ist, den Verantwortlichen zu zeigen: Die Osteopathen wollen nicht alle das Gleiche, wie es die Osteopathie-Allianz glauben machen lässt.

Wem hilft ein Berufsgesetz

Interessanterweise hilft ein Berufsgesetz für Osteopathie nur denjenigen, die sich bisher nicht an Gesetze gehalten haben. Gefordert wird es zudem vor allem von den Organisationen, die, wie oben dargestellt, direkt über Weiterbildungen davon profitieren.

Patienten profitieren übrigens nur, wenn sie sicher sein können, dass ihr Behandler eine Heilerlaubnis hat und die Kenntnis des Erkennens von Krankheiten, Leiden und Schäden am Menschen auch von ärztlichen Experten in den Gesundheitsämtern überprüft wurde.

In diesem Sinne sind unsere Stellungnahmen bereits in Berlin und Bonn auf den Weg gebracht bzw. angekommen.

Nebenbei bemerkt, das geniale Heilpr.G ergänzt mit weiteren Gesetzen und dem staatlich geregelten Vollzug, beinhalten alle erdenklichen Bedürfnisse an Patientensicherheit schon seit Jahrzehnten.


Fazit der hpO:

Für Deutschland gibt es keinen gehaltvollen Grund für eine gesetzliche Regelung der Osteopathie.

Stattdessen lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie sich der Vollzug entlasten und in der Durchsetzung stärken lässt. Wir gehen sogar so weit, zu fragen, wie sich das deutsche System auf andere Länder übertragen ließe.

Das HeilprG ist eindeutig, klar und zeitlos. Über Verbesserungen darf gerne diskutiert werden, aber bitte nur mit Gruppen, die versiert im Thema Gesundheitsberufe sind. Die Osteopathen haben sich bereits disqualifiziert.

Osteopathie-Gesetz: Nein Danke! Heilpraktiker für Europa – Bitte schön!


Es ist an der Zeit, dass alle Mitglieder der Osteopathie-Allianz darüber nachdenken, was hier in ihrem Namen vertreten wird – und vor allem, wie es vertreten wird. Sie sollten das auch kundtun, ihre Verbandvertreter fragen und, wenn nötig, klare Zeichen setzen.