Berufsgesetz Osteopathie – oder: Die man rief, die Geister …

Okay, es wurden keine Geister gerufen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Das Ergebnis dürfte identisch sein. Und da Gesetzgebung weder ein Wunschkonzert noch eine Geisterbefragung ist – zumindest nicht in Deutschland –, musste der Ruf nach Regulierung der Osteopathie zwangsläufig beim BMG landen.

Soweit, so gut: Was bedeutet das nun für die Osteopathie? Und wie ist der derzeitige Stand der Dinge?

Vorab: Es ist noch alles offen, und es sind noch lange keine Entscheidungen getroffen.

Gehen wir zum Verständnis einige Schritte zurück, um zu erkennen, welches Dilemma VOD, bvo und BAO – um die Hauptakteure beim Namen zu nennen – damit ausgelöst haben.

Seit über 20 Jahren, bereits in den Satzungen der Verbände verankert, streben diese eine regulierte Ausbildung in Osteopathie an.

Politiker wurden umworben, Lobbyarbeit betrieben und jede Gelegenheit genutzt, die Forderung in Berlin öffentlich und öffentlichkeitswirksam vorzutragen. Dafür wurden Geschäftssitze in Berlin eingerichtet und Unsummen an Mitgliedsbeiträgen in mehrfacher Millionenhöhe investiert, um mit bekannten Namen die Vermarktung in der breiten Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das war kaum zu übersehen oder zu überhören. Das Ergebnis liegt nun vor:

Der Auftrag der Politiker der Regierungsparteien ist mit der Aufnahme der Regulierungsabsicht der Osteopathie in den Koalitionsvertrag erfüllt und somit an das BMG übergeben.

Damit bereitet sich das BMG nun auf den Startschuss zur Erarbeitung eines Gesetzes vor.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das BMG sondiert vorab die Marktlage und führt alle relevanten Komponenten in seiner „Wissensdatenbank“ zusammen. Dieses Fact-Finding dient dazu, zu analysieren, welche Optionen sich vor dem Hintergrund eines bestehenden, äußerst heterogenen Marktes sowie mit Blick auf deutsches und europäisches Recht ergeben. Anschließend wird geprüft, welche Optionen mit einem möglichst sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis abzugleichen sind.

Wir sprechen hier über einen geregelten Beruf auf Bundesebene, dessen Vollzug dann – sofern es jemals dazu kommt – in die Verantwortung der Bundesländer überstellt würde.

Das erklärt, warum in dieser Fact-Finding-Phase parallel bereits Gespräche in den Bund-Länder-Gruppen der Gesundheitsministerien laufen und Arbeitsgruppen eingerichtet werden. All dies dient weiterhin der Sondierung.

Mit anderen Worten: Jetzt werden harte Fakten analysiert, nicht Wunschdenken.

Aus Sicht der hpO kommt jetzt alles auf den Tisch, was die Berufsbefürworter besser nicht hätten heraufbeschwören sollen.

Im Raum steht die Frage:

Wird es ein Heilberuf mit Erstkontakt, Diagnoseberechtigung und weisungsunabhängiger Eigenständigkeit oder ein Gesundheitsfachberuf mit grundständiger Ausbildung.

Ersteres ist mit geltendem Recht nicht vereinbar und würde Deutschland in der EU noch weiter in eine Sonderstellung bringen. Vergleiche mit anderen EU-Ländern hinken, da dort eine völlig andere grundgesetzliche Lage vorliegt. Folglich ist der Heilberuf mit Heilerlaubnis aus dem Rennen.

Wenn es zur staatlich geregelten Berufsanerkennung kommen sollte, sieht es daher verdächtig nach Gesundheitsfachberuf aus.­­­­­­­


­­Hier beginnt das Dilemma, das sich bereits abzeichnete: In Form staatlicher Regulierung sind die ersten Konsequenzen bereits zu erahnen.

Staatlich reguliert bedeutet: Der Staat legt die Inhalte fest, regelt die Ausbildungszeit und schafft alle Grundlagen und Voraussetzungen für Ausbildungsstätten.

Eines ist dabei schon ersichtlich: Eine „Teilzeitausbildung“ wird niemals in einen staatlich geregelten Beruf integriert.

Und bestehende Schulen für Osteopathie werden kaum die Anforderungen an eine Ausbildungsschule eines staatlich regulierten Berufes erfüllen können.

Damit hat die Allianz aus VOD und bvo das bisherige Schulsystem auf einen Schlag nahezu eliminiert. Die BAO hat sich nebenbei selbst ihrer Schulen entledigt.

Nicht ganz: Sie können nach wie vor diejenigen ausbilden, die später als Heilpraktiker Osteopathie auf hohem Niveau praktizieren wollen, ohne sich Osteopath zu nennen – also wie bisher.

Was sich ändern wird, ist, dass staatlich anerkannte Physiotherapieschulen das Feld übernehmen werden, um Osteopathen auszubilden. Diese Schulen verfügen bereits über die Infrastruktur für eine staatlich geregelte Ausbildung. Es wäre leicht, den Osteopathieberuf parallel in diesen bereits zertifizierten Schulen anzubieten.

Zumal der staatliche Osteopath dann ohne viszerale und craniosakrale Osteopathie auskommen wird. Dafür reicht die Evidenz der wissenschaftlichen Arbeiten nicht aus, was der entscheidende Punkt sein wird, diese Inhalte nicht in den Lehrplan aufzunehmen.


Wir sind gespannt, ob sich Universitäten und Fachhochschulen mit ihren Studiengängen diesen Lehrplänen unterwerfen, um eine Berufsbezeichnung vergeben zu können, oder ob sie Osteopathie vertreten wollen und stattdessen eher empfehlen werden, sich der Heilpraktikerprüfung zu stellen– also wie bisher.

Nebenbei bemerkt: Im Falle einer Berufsregelung werden alle Studenten anschließend die Heilpraktiker-Prüfung ablegen, um nicht mehr limitiert zu sein in ihrer Arbeit und keinen Wettbewerbsnachteil zu haben – also wie bisher, nur aus anderen Gründen.

Welche Ironie: Das Traurige ist, es war allen Beteiligten bekannt, welche Anforderungen ein regulierter Beruf mit sich bringt.

Jedenfalls hat die hpO gewarnt und gleichzeitig weiter am Erhalt der uneingeschränkten Freiheit für die Osteopathie gearbeitet. Andere Länder schauen neidisch auf die Möglichkeiten, die sich hier in Deutschland bieten.

Die selbsternannten Vertreter der Osteopathen in Deutschland interessiert einzig  der Schutz der Berufsbezeichnung und sie sind bereit, dafür Inhalte zu opfern.


Berufsgesetz hin oder her – Osteopathie bleibt Heilkunde und ist Heilpraktikern auch mit BerufsgesetzO. erlaubt zu praktizieren– also wie bisher.

Wie eingangs mehrfach erwähnt: Noch ist nichts entschieden. Jetzt liegt es an der Osteopathie-Allianz, noch einmal in sich zu gehen und die deutlichen Zeichen nicht länger zu ignorieren. Okay, das ist wohl auch Wunschdenken: Wer 20 Jahre lang einer Berufsgesetz-Fantasie hinterherjagt, wird kaum umdenken. Jetzt sind alle Mitglieder dieser Verbände in der Pflicht, sich die Frage zu stellen: War es das wert, oder ist Osteopathie doch wertvoller als der Osteopath/in?

Unsere Antwort auf diese Frage ist klar und unmissverständlich: Wie gehabt arbeiten wir weiter daran, das Wichtigste in der Osteopathie zu bewahren: ihre Freiheit – nicht mehr, aber auch nicht weniger.