Das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen ist veröffentlicht

Das Bundesministerium (BMG) hatte ein empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen in Auftrag gegeben. Im Zeitraum vom 5. Mai 2023 bis November 2024 wurde es vom Dienstleister in vivo GmbH mittels Online- und postalischen Befragungen, Desktop-Recherchen und Interviews durchgeführt. Hier zunächst ein Ausschnitt aus dem Kurzbericht des BMG: Punkte 1 bis 3 erörtern kurz die Vorhabenziele, die Durchführung und die Einhaltung einer gendergerechten Sprache. Die relevanten Punkte 4 und 5 werden hier kurz dargestellt:

4. Ergebnisse, Schlussfolgerungen, Fortführung Berufsstand und Ausbildung:

Etwa 97-98 % der Anwärterinnen und Anwärter auf eine Heilpraktikererlaubnis bzw. auf eine sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie oder der Psychotherapie verfügen über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss. Die Ausbildung und Qualifikation der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland zeigen eine erhebliche Varianz. Viele Anwärterinnen und Anwärter, deren Erlaubnis nicht allein nach Aktenlage erteilt wurde, absolvierten vor der (sektoralen) Heilpraktikerüberprüfung Vorbereitungskurse, spezielle Ausbildungen, bereiteten sich im Selbststudium vor oder nutzten eine Kombination dieser verschiedenen Ansätze.

Berufsausübung, Therapiemethoden und Patientensicherheit:

Etwa 42% der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ordneten ihre Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin zu, während sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich der Psychotherapie ihre Methoden zu 59 % und im Bereich der Physiotherapie zu 71 % der wissenschaftlich orientierten Medizin zuwiesen. Eine umfassende Analyse zu den Erfolgen und Risiken der vielfältigen heilpraktischen und sektoral-heilpraktischen Methoden konnte aufgrund der eingeschränkten Datenlage im Rahmen dieses Gutachtens nicht durchgeführt werden. Berufsbezogene straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen (sektorale) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden nicht vollständig öffentlich dokumentiert bzw. sind nicht einsehbar. Oftmals erfolgt keine berufsspezifische Schlüsselung für (sektorale) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im statistischen Datenmaterial.

Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren:

Die Leistungen der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden größtenteils von Patientinnen und Patienten selbst finanziert. Die Leistungskataloge der Krankenkassen decken diese nur in begrenztem Umfang ab.

5. Umsetzung der Ergebnisse durch das BMG

Mit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht wurde ein Diskussionsprozess zu dessen Zukunft angestoßen. Die Ergebnisse des nun vorliegenden empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen fließen in diesen Diskussionsprozess ein. Die Gutachten machen die rechtliche und tatsächliche Komplexität des Themas deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Prüfung durch das BMG erforderlich. Dabei sind insbesondere die Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit wichtige Aspekte der Prüfung.

 

Dies zunächst als aktuelle Information.

Das empirische Gutachten selbst umfasst 334 Seiten, wir werden in Kürze mit der Auswertung beginnen und dann fundiert darüber berichten.

DDH-Mitgliedsverbände

BDHN, FDH, FVDH, hpO, VDH, UDH

 

Hier geht´s zum Gutachten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen.html