hpo ist ab sofort Mitglied im Dachverband Deutscher Heilpraktiker-Verbände (DDH)
Nun ist es offiziell: Seit dem 03. April 2025 ist die Berufsvereinigung heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. , hpO – nach mehrjähriger Anwartzeit – als Mitglied im Dachverband Deutscher Heilpraktiker-Verbände, DDH, einstimmig aufgenommen worden.
Konstant vernünftige und wertebasierte Arbeit zahlt sich aus; vor allem, wenn alle davon profitieren – so die hpO Vorstände Jürgen Gröbmüller und Andreas Grimm nach der Bekanntgabe der Aufnahme des hpO in die DDH-Riege.
Als erster Methoden-Fachverband im DDH aufgenommen worden zu sein, unterstreicht, wie gehaltvoll die Bemühungen des hpO sind, Osteopathie vor Einschränkungen und Reglementierungen zu bewahren. Mit starken Partnern wird nun geneinsam weiter daran gearbeitet Heilkunde und somit auch Osteopathie vollumfänglich oder besser "ganzheitlich" zu erhalten.
Wer ist der Dachverband der deutschen Heilpraktikerverbände?
Der DDH vertritt mit seinen Mitgliedsverbänden:
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturkundiger (BDHN)
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH)
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker ( FVDH)
- Union Deutscher Heilpraktiker (UDH)
- Verband Deutscher Heilpraktiker (VDH)
die überwiegende Mehrheit der in Berufsverbänden organisierten Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen.
Seit vielen Jahren, unterhält der DDH
- die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK),
- die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK),
- eine neutrale Ombudsstelle sowie
- ein Ressort für Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung.
Der DDH ist damit bereits seit seiner Gründung der wichtigste Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe zu allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik.
Warum hat der hpO einen Beitritt m DDH angestrebt?
Die wohl wichtigste Antriebsfeder, um im DDH mitzuwirken, war und ist der Erhalt von Therapiefreiheit in der Osteopathie.
Therapiefreiheit ist nicht nur das höchste Gut, das die Osteopathie aktuell noch genießt.
Es ist das höchste Gut in der Heilkunde, welche die Naturheilkunde und die ärztliche Heilkunde gleichermaßen betrifft.
Gewährleistet ist diese Freiheit durch das Heilpraktikergesetz – das wohl meist fehlinterpretierte Gesetz aller Gesetze in Deutschland.
Selbst die ärztliche Medizin basiert auf der Definition des Heilpr.G.
Im hpO war seit der ersten Minute klar, dass das Streben des Verbandes nicht der emotional getriebenen Anerkennung der Methode zu einem Beruf dienen soll, sondern als obersten Wert in allem Handeln die Absicherung und den Erhalt der Therapiefreiheit zum Ziel hat.
Wem nutzt diese Verbindung hpO und DDH?
Bereits in den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit mit einzelnen Bundes- und Landesverbänden der DDH-Mitgliedsverbände immer weiter gefestigt und ausgebaut. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der letzte Schritt vollzogen werden konnte – und nun der Ausbau dieser Verbindungen weiter voranschreiten kann.
Der DDH erhält mit dem hpO einen verläßlichen Partner, der sich in die vorhandenen Strukturen nicht nur aktiv mit einbringen wird; er wird auch von der Expertise des hpO profitieren, was unsere Methodenkenntnis in Sachen Ausbildung und Weiterbildung betrifft. Eine bereits starke Stimme noch zu verstärken, wird sicher weiter Gehör finden.
Für den hpO liegen die Vorteile ganz klar in der Erfahrung des DDH und dessen Verbindungen zur Politik, Versicherungsträgern und dem gewaltigen Netzwerk der viele Methoden. Hiervon kann die Osteopathie insgesamt nur profitieren.
Unser Mitwirken im DDH wird auch Einfluß auf osteopathische Weiterentwicklungen im Aus- und Fortbildungsbereich haben – zum Wohle der Qualität.
Mitgliedern des hpO werden in Zukunft viele neue Möglichkeiten eröffnet werden können – beginnend bereits mit einer besseren Akzeptanz bei Versicherungsträgern. Seit unserer Anwartszeit zum Beitrittsantrag im DDH fließt hier unser Mitwirken und KnowHow schon mit ein.