hpO ist neuer Trägerverband der Arzneimittelkommission (AMK) des DDH

Nach Zustimmung aller Trägerverbände ist der hpO seit dem 14. Mai als weiterer Trägerverband in die Arzneimittelkommission (AMK) des DDH aufgenommen.

Zur Erläuterung: Nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) gibt es sogenannte Stufenplanbeteiligte. Dabei handelt es sich um einen Kreis verschiedener Behörden und Institutionen. Der Gesetzgeber regelt damit das Zusammenwirken bei der Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (Pharmakovigilanz).

Zu diesem Kreis gehören insbesondere:

Zuständige Bundesoberbehörden: 

  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 
  • Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe

  • Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) 
  • Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) 
  • Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK)

Weitere Beteiligte:

  • Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Gesundheitsbehörden der Bundesländer 
  • Die Bundesverbände der pharmazeutischen Industrie 
  • Pharmazeutische Unternehmer und Stufenplanbeauftragte (§ 63a AMG)

Manche fragen sich vielleicht, was ein Osteopathie-Verband in einer Arzneimittelkommission zu suchen hat, wo sich die Osteopathie doch auf die Fahne schreibt, vor allem mit den Händen zu arbeiten und möglichst auf Arzneimittel zu verzichten.

Ja, das ist ein gutes Argument. Und ja, so soll die Osteopathie auch erhalten bleiben. Gerade deshalb ist es uns wichtig — und eines unserer höchsten Ziele –, ihre Ausübung ohne unnötige Einschränkungen zu schützen. Dazu gehört auch, neben anderen Therapieformen, die in Kombination oder ergänzend eingesetzt werden können, aufmerksam zu bleiben und gut informiert zu sein. Nicht nur, um unsere Mitglieder zuverlässig und rechtssicher beraten zu können.

Noch weiter gedacht ist der Bereich Arzneimittel politisch und berufsrechtlich ein großes Einfallstor, um den Berufsstand des Heilpraktikers zu denunzieren oder ihm zu schaden.

Außerdem betrifft dieser Bereich die Osteopathie häufiger, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Das gilt zum Beispiel, wenn in der Frauenheilkunde mit Hormonersatztherapien gearbeitet wird, in der Sportosteopathie Salben und Nahrungsergänzungsmittel zum Einsatz kommen, in der Schwangerschaft homöopathische Mittel empfohlen oder verordnet werden oder in der Kinder- und Säuglingsosteopathie auf Phytopharmaka zurückgegriffen wird. Wer hier Verantwortung übernimmt, muss nicht alles anwenden — aber verstehen, bewerten und einordnen können.

Wer Still aufmerksam liest, sieht zweierlei: Bei ihm war Osteopathie Heilkunde in einem weiten Sinn; Geburtshilfe, Kinderheilkunde und Innere Medizin gehörten in diesen Zusammenhang erkennbar hinein. Zugleich war er klar gegen die Arzneimittel seiner Zeit — ein nüchternes, prinzipielles Nein, dem das Wissen seiner Zeit in vielem Recht gab. Seither hat sich vieles geändert; manche Präparate sind sicherer geworden, andere bleiben fragwürdig. Was wir aus Stills Haltung heute bewahren sollten, ist daher nicht sein damaliges Verdikt, sondern die strenge, prinzipiengeleitete Prüfung dahinter. Genau diese Prüfung leistet die AMK — und gerade deshalb sind wir dort am richtigen Platz.

Bereits am 21. Mai fand für uns die erste AMK-Sitzung statt. Nach einer kurzen Begrüßung ging es direkt in die aktuell laufenden Themen — und damit sehr konkret um genau jene Verantwortung, von der zuvor die Rede war.

Es ging unter anderem um juristische Themen und Haftungsfragen bei der Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel. Das ist nicht nur ein Haftungsproblem, sondern kann bei Anwendung auch berufsschädigende Folgen haben — und zwar für alle Heilpraktiker.

Als Berufsvereinigung von Ärzten und Heilpraktikern sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Mitglieder auch in solchen Themen kompetent, aktuell und rechtssicher zu beraten. Dazu gehört, Entwicklungen im Arzneimittelbereich zu kennen, Risiken einordnen zu können und die beruflichen Pflichten ernst zu nehmen, die mit jeder Ausübung von Heilkunde verbunden sind: Behandlung auf Grundlage des aktuellen fachlichen Wissens und die Bereitschaft zur fortlaufenden Fortbildung.

Damit wird deutlich, wie wichtig die Arbeit der AMK für unseren Berufsstand ist. Vieles davon geschieht im Hintergrund und wird nur selten wahrgenommen. Gerade dort aber werden Fragen bearbeitet, die für Patientensicherheit, Berufsausübung und Rechtssicherheit von großer Bedeutung sind.

Der hpO wird sich daher als Trägerverband nicht nur finanziell beteiligen, um die Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen. Wir wollen diese Arbeit auf Dauer aktiv mittragen und mitgestalten — zum Wohl unserer Mitglieder, unserer Patientinnen und Patienten und einer verantwortungsvoll ausgeübten Heilkunde.