Osteopathie-Allianz fordert mantraartig einen Heilberuf im Direktzugang
Unter der Überschrift: “FinanzKommission erhöht Druck: Osteopathie braucht klare Regeln” hat der Verband Osteopathen Deutschland (VOD) am 09.04.26 – vermutlich als gemeinsame Meldung der so genannten Osteopathie-Allianz – eine News veröffentlicht. Die geschäftsführende Vorsitzende des Berufsverbandes Osteopathie (bvo), Christine Berek, wird zwar erwähnt, der bvo hat die Stellungnahme jedoch seinerseits nicht veröffentlicht.
Unter dem Aufhänger des am Vortag veröffentlichten Berichts über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen lautet die Kernforderung in der VOD/ Osteopathie-Allianz-News vor allem: Osteopathie braucht dringend eine gesetzliche Grundlage.
VOD und bvo warnen, dass ohne Berufsgesetz die Finanzierung osteopathischer Leistungen auf wackligen Füßen stünde.
Große Worte – mit den bereits üblichen Halbwahrheiten und Verknüpfungen unterschiedlicher Themenbereiche –, die eher der Ablenkung als einer wirklich fundierten Darstellung dienen.
Gerne greift der hpO diese News auf, um die Kernforderungen und deren Begründungen etwas genauer zu beleuchten:
1. Berufsgesetz / dringende gesetzliche Grundlage für Osteopathie
Begründung der Allianz: Die Reformüberlegungen der FinanzKommission Gesundheit fokussieren Wirtschaftlichkeit, Evidenz und „strukturelle Klarheit“. Leistungen „ohne klare Struktur“ hätten künftig „kaum Bestand“. Da Osteopathie bislang kein eigenständiger, gesetzlich geregelter Heilberuf ist und gesetzliche Krankenkassen Osteopathie meist nur als freiwillige Zusatzleistung erstatten, könnte Osteopathie bei Sparmaßnahmen besonders unter Druck geraten. Einheitliche Ausbildungsstandards und klar definierte Strukturen könnten nicht nur die Versorgung sichern, sondern Osteopathie auch langfristig in die Lage versetzen, das Gesundheitssystem zu entlasten.
Die Frage darf erlaubt sein: Was will diese Kernbotschaft eigentlich vermitteln? Bedarf es einer gesetzlichen Regelung, um eine solide Erstattung osteopathischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen? Oder erhofft sich die Allianz eine klare Struktur innerhalb der Behandlungsmethode "Osteopathie", worauf der gesamte Text eher schließen lässt?
Jedenfalls ist die derzeitige Teil-Erstattungspraxis für osteopathische Leistungen wohl kaum als freiwillige Leistung zu bezeichnen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanzieren die Kosten unter dem Begriff „Satzungsleistungen“, die – anders als Regelleistungen – im Sozialgesetzbuch V nicht gesetzlich vorgeschrieben und nicht verpflichtend sind. Vielmehr dienen Satzungsleistungen in geringem Maße dem gewollten Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen, und Sie stammen aus dem Finanzvolumen der jeweiligen Krankenkasse, das durch den Gesundheitsfonds – aus einkommensabhängigen Beiträgen und Bundeszuschüssen – gespeist wird. So können diese Mittel, ohne das Gesamtbudget zu belasten, bei guter Wirtschaftslage der einzelnen Kasse als zusätzliche und eigenwerbende Leistung verwendet werden.
Hier müssen wir mit aller Klarheit deutlich machen, wie absurd diese Forderung ist:
Ein Berufsgesetz "Osteopathie" führt den dann staatlich geregelten Osteopathen – zwangsläufig direkt ins Sozialgesetzbuch V, und macht Osteopathie zu einem verordnungsfähigen Heilmittel – mit unterdurchschnittlichen Vergütungen ähnlich der in der Physiotherapie sowie beschränkten und dann staatlich regulierten Modalitäten hinsichtlich Indikation und Inhalt und zeitlichen Umfang und Vorgaben der dann auch noch notwendigen Rezept-Verordnung.
Das Verheerende dabei: Osteopathie ist eindeutig und juristisch vielfach bestätigt: Heilkunde. Folglich müsste die Methode "Osteopathie" in einem Berufsgesetz derart neu definiert werden, dass nur noch bestimmte Körperabschnitte oder einzelne “Techniken” der Osteopathie zugeordnet werden.
Ein Albtraum für alle, die drüber nachdenken; Realität für alle, wenn ein Berufsgesetz nicht verhindert wird.
2. Einheitliche Ausbildungsstandards
Begründung der Allianz: Ein Berufsgesetz würde „einheitliche Ausbildungsstandards schaffen“, die Qualität der Versorgung sichern und die Grundlage für wissenschaftliche Bewertung verbessern (Vergleichbarkeit/Bewertbarkeit als Voraussetzung für die Evidenz- und Effizienzdiskussion).
Frau Fuhrmann als Vorsitzende des VOD zielt hierbei wohl auf akademische Ausbildungsstandards ab. Die derzeitigen 135 Weiterbildungstage der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO), über fünf Jahre verteilt, würden jedoch kaum in eine einheitliche Ausbildung führen, zumal inhaltlich außer dem Zeitumfang für alle Körperregionen und Systeme nichts festgelegt ist. Somit dürften auch alle Studiengänge, die diese Weiterbildungen der BAO als Abschnitt anerkennen, aus der „einheitlichen Ausbildung“ fallen.
Damit blieben nur noch grundständige Vollzeitstudiengänge im Rennen. Dann sprächen wir von einem Berufsgesetz für etwa 400 OsteopathInnen, die so gut ausgebildet wären, dass sie eine Kenntnisüberprüfung am Gesundheitsamt spielend bestehen würden; denn die Inhalte müssten im Studium vollumfänglich vermittelt worden sein, um heilkundebefähigt zu sein. – Stellt sich die Frage, wozu bzw. wem dient ein solches Gesetz dann und wo liegt der tatsächliche Mehrwert?
3. Klare Strukturen/Regelung von Ausbildung und Ausübung
Begründung der Allianz: Ausbildung und Ausübung sollen „mittels eines Berufsgesetzes klar geregelt“ werden, um Struktur und Patienten- sowie Verbraucherschutz zu stärken („Qualitätssicherung … an oberster Stelle“).
Was die BAO – auch mit den damaligen Mitgliedsverbänden bvo und VOD – nicht geschafft hat, soll nun ein Berufsgesetz regeln: klare Strukturen und verbindliche Vorgaben in der dann so bezeichneten "Ausbildung".
Vorsicht, liebe Allianz: In einem Berufsgesetz wird zuerst die Ausübung geregelt. Und die ist – wie der hpO immer wieder betont – maßgeblich für die Patientensicherheit und damit auch für Verbraucherschutz (ein neuer Begriff im Wortschatz des VOD) verantwortlich. Und die Ausübung muss im Vollzug umsetzbar sein.
4. Verknüpfung/Legalisierung der Berufsbezeichnung „Osteopathin/Osteopath“
Begründung der Allianz: Die klare (legalisierte) Berufsbezeichnung soll für Patientinnen und Patienten „auf den ersten Blick Transparenz hinsichtlich der Qualifikation“ schaffen.
Mit diesem Punkt wird sehr deutlich, dass es in erster Linie um die Eigendarstellung geht. Die “Legalisierung der Berufsbezeichnung” dient scheinbar mehr der Abgrenzung einer Ausbildungsqualifikation (Transparenz auf den ersten Blick), somit dem Werbegesetz oder eben der Möglichkeit, es anderen zu verbieten.
5. Anerkennung als hochqualifizierter Heilberuf im Direktzugang
Begründung der Allianz: Die Allianz tritt für einen „hochqualifizierten Heilberuf im Direktzugang“ ein; dafür sei eine „langjährige und anspruchsvolle Ausbildung bzw. ein Studium“ erforderlich.
Dieser Punkt macht deutlich, dass VOD und bvo den Direktzugang (First Medical Contact) nur mit einem Vollzeitstudium als minimale, realistische Chance sehen, dieses Ziel zu erreichen.
6. Umsetzung der Aussage aus dem Koalitionsvertrag („Die Osteopathie wird berufsgesetzlich geregelt.“)
Begründung der Allianz: Die Verbände wollen den Gesetzgeber angesichts von „mittlerweile jährlich 10 Millionen osteopathischen Behandlungen“ dazu bewegen, endlich aktiv zu werden und die angekündigte berufsgesetzliche Regelung tatsächlich umzusetzen.
Welche Hybris von Martina Fuhrmann und Christine Berek, hier zu schreiben, der Gesetzgeber müsse „endlich aktiv werden“. Die Ministerien der Länder und des Bundes befassen sich seit Jahren kontinuierlich mit der Behandlungsmethode Osteopathie und suchen nach Wegen, wie daraus ein Beruf entstehen kann. Und nachdem der Satz zur berufsgesetzlichen Regelung unter massivem Zeitdruck der neuen Regierungskonstellation auf wundersame Weise und ohne echte inhaltliche Auseinandersetzung im Koalitionsvertrag gelandet ist, wird die Formulierung „endlich aktiv werden“ viele Türen verschließen — ein Affront gegenüber allen, die sich für Osteopathie engagieren.
Der hpO fordert die Osteopathie-Allianz (VOD und bvo) nachdrücklich auf, diese Form der Berichterstattung umgehend einzustellen. Diese inhalts- und argumentationsarme Mantra-Beschallung der Öffentlichkeit und der Politiker schadet der Osteopathie und bringt sie in Verruf.