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Mitgliedsantrag um Aufnahme in die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO
Vertreten Sie eine qualitätsgesicherte und rechtssichere Osteopathie? Dann unterstützen Sie die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, mit Ihrer Mitgliedschaft.
Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, können Sie zwischen unterschiedlichen Mitgliedsformen wählen und Ihren Mitgliedantrag hier online ausfüllen.
Tipp: Machen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend! Als Werbungskosten, wenn Sie angestellt sind, als Betriebskosten, wenn Sie selbstständig praktizieren.