Liste Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen und ihre Kostenbeteiligung für osteopathische Behandlungen
Der Schnellcheck für Versicherte
Sicher möchten Sie wissen, inwiefern sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligt.
Der hpO hat für Sie einen Überblick zusammengestellt - und sich auch das Kleingedruckte angesehen.
Unsere Liste liefert Ihnen erstens kurze Angaben, unter welchen Voraussetzungen welcher Leistungsumfang jeweils geboten wird. Zweitens lesen Sie stellenweise eine "Anmerkung des hpO" - damit möchten wir Ihr Augenmerk auf eine Information der Krankenkasse richten, die man als Verbraucher:in schnell mal übersehen könnte.
Nutzungsinfos zur hpO-Liste der gesetzlichen Krankenkassen:
- Stand der Angaben: 01.August 2024
- Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Krankenversicherung. Für ausführliche Infos einfach auf das jeweilige Logo klicken - so landen Sie direkt auf den Webseite-Infos der Versicherung.
- Unsere Therapeutenliste führt Sie zu Therapeut:innen, die unsere strengen Qualitätskriterien (siehe dort) erfüllen und Mitglieder des hpO sind. Wichtig: Krankenkassen haben eigene Kriterien, welche Therapeuten:innen sie anerkennen und welche nicht.
- Der hpO übernimmt keine Gewähr für Angaben in dieser Liste. Gültig sind die Informationen der jeweiligen Krankenversicherung - dort informieren Sie sich bitte im Bedarfsfall präzise über den Leistungsumfang, die Art der Abrechnung und die Bedingungen für eine Kostenerstattung (z.B. ärztliche Bescheinigung).
- Alle Angaben zu Zuschüssen, Kostenbeteiligungen bzw. -erstattungen sind Circa-Angaben in Euro.
AOK Baden-Württemberg
Leistung:
Die osteopathische Behandlung muss durch einen Arzt oder zugelassenen Heilmittelerbringer (Physiotherapeut) erfolgen. Die osteopathische Behandlung muss vertragsärztlich veranlasst werden. Klären Sie die Bedingungen bitte vorher mit ihrem örtlichen KundenCenter. Erstattet werden maximal 4 Sitzungen je 50 Euro im Jahr.
Anmerkung des hpO: Die AOK Baden-Württemberg schliesst Leistungen von Heilpraktikern an dieser Stelle aus. Zusätzlich muss die Ausbildung den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Baden-Württemberg im Einzelfall.
AOK Bayern
Leistung:
Die AOK Bayern beteiligt sich für Schwangere einmalig an den Kosten für eine osteopathische Behandlung mit 60 Euro.
Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren, werden bei Teilnahme am Hausarztvertrag oder Kinder und Jugendarztvertrag auch einmalig im Jahr 60 Euro bezuschusst.
Anmerkung der hpO: Vorraussetzung für die Behandlung ist eine medizinische Notwendigkeit und sie muss von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Ausbildung den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Bayern im Einzelfall.
Mit einmalig 15 Euro bezuschußt die AOK Bayern für Schwangere Akupunktur, jedoch auch hier nur wenn die Behandlung von einer Vertragshebamme durch geführt wird.
Die AOK Bayern ist führend in der Marketing-Mogelpackung, prüfen sie bitte dringend vor Behandlungen die Bedingungen und klären sie diese direkt mit der zuständigen Stelle bei der AOK.
AOK Bremen/Bremerhaven
Leistung:
Im Rahmen des Programms 750 Euro PLUS werden 80 Prozent der Rechnung für max. 3 Behandlungen im Jahr erstattet, die qualitätsgesichert von einem zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Leistungserbringer (Arzt oder Heilpraktiker) durchgeführt werden, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat. Zur Kostenerstattung genügt die Vorlage der Behandlungsrechnung.
Anmerkung des hpO: Die AOK trägt mit diesem Vorgehen zur Patientensicherheit bei. Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Bremen/Bremerhaven im Einzelfall.
AOK Hessen
Leistung:
Die AOK Hessen übernimmt 100 Prozent von 3 Osteopathie-Sitzungen im Kalenderjahr zu maximal 50 Euro je Sitzung. Für die Erstattung müssen eine formlose ärztliche Bescheinigung für die Behandlung und die Orginalrechnung eingereicht werden.
Anmerkung des hpO: 50 Euro ist der Maximalbetrag je Sitzung, lassen Sie sich nicht von der Angabe 100 Prozent irritieren. Die Behandlung muss von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt werden.
AOK Niedersachsen
Leistung:
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten, wenn die Behandlung von einem Leistungserbringer durchgeführt wurde, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes für Osteopathie ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Berufsverband für Osteopathie berechtigt. Erstattet werden 80 Prozent für Rechnungen bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
Anmerkung des hpO: Die Bezuschussung ist betrags- und nicht anzahlabhängig. Die AOK Niedersachsen informiert vorbildlich darüber, dass Rechnungen von in Osteopathie-Ausbildung befindliche Therapeuten nicht erstattet werden.
AOK Nordost
Leistung:
Mit einer Verordnung eines Vertragsarztes und der Behandlung bei einem zertifizierten Osteopathen beteiligt sich die AOK Nordost mit bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr an den Kosten.
Anmerkung des hpO: Achtung, eine Verordnung wird nur von einen Vertragsarzt akzeptiert für eine Kostenbeteiligung .Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Bremen/Bremerhaven im Einzelfall.
AOK NordWest
Leistung:
Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstattet die AOK NordWest 80 Prozent der jährlichen Kosten bis sechs Behandlungen bis zu maximal je 50 Euro. Der Behandler muss über eine abgeschlossene Ausbildung entsprechend der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) verfügen.
Anmerkung des hpO: Für die Kostenerstattung brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Vorraussetzung für die Behandlung ist eine medizinische Notwendigkeit und sie muss von einem Arzt ausgestellt werden. Zusätzlich muss die Ausbildung den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Nord/West im Einzelfall. Achten siebitte im Vorfeld auf diese geänderte Regel, sie schließt viele Leistungserbringer aus die die Qualifikation haben, jedoch nicht die BAO unterstützen um weiterhin freie Methodenwahl zu erhalten.
AOK Plus
Leistung:
Für 3 Behandlungen im Kalenderjahr erstattet die AOK Plus 90 Prozent der Kosten bis zu 60 Euro je Behandlung, insgesamt 180 Euro. Mit einer ärztlichen Bescheinigung und der Rechnung des Behandlers erfolgt die Kostenbeteiligung auf Ihr Konto.
Anmerkung des hpO: Einzureichen an die AOK PLUS in 09099 Chemnitz oder in Ihrer Onlinefiliale.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Leistung:
Voraussetzungen zur Erstattung sind ein Qualifikationsnachweis des Behandlers und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung. Für 4 Behandlungen im Kalenderjahr erstattet die Krankenkasse 80 Prozent der Sitzungskosten bei Erwachsenen, allerdings nur bis 60 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Für Kinder und Jugendliche werden bis zu 360 Euro übernommen.
AOK Rheinland/Hamburg
Leistung:
Für 3 Behandlungen im Kalenderjahr erstattet die AOK Rheinland/Hamburg bis zu 60 Euro je Behandlung, insgesamt 180 Euro. Mit einer ärztlichen Bescheinigung und der Rechnung des Behandlers erfolgt die Kostenbeteiligung auf Ihr Konto.
Die Kostenübernahme findet im Rahmen des Vital + Programmes statt. Eine entscheidende Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Behandler über die osteopathische, heilkundliche Berufsqualifikation verfügt, die von der AOK gemäß Website verlangt wird. Die andere Voraussetzung ist unter "Leistungen" genannt. Zusätzlich muss die Ausbildung den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüft die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall.
AOK Sachsen-Anhalt
Leistung:
Mit einer formlosen Bescheinigung vom Haus- oder Facharzt können Versicherte im Rahmen des "Gesundenkontos" bis zu 240 Euro für 4 Behandlungen jährlich erstattet bekommen.
Anmerkung des hpO: Die Einreichung erfolgt beim Ihrem Kundencenter oder postalisch bei Ihrer AOK Sachsen-Anhalt. Dre Therapeut muss eine Ausbildung über 1350 Stunden nachweisen können.
Audi BKK
Leistung:
Im Rahmen von "GesundheitExtra" bezuschusst die Audi BKK 4 osteopathische Behandlungen mit 30 Euro (insgesamt 120 Euro) im Kalenderjahr. Mit der Fussion zum 01.01.23 auch für ehemalige Versicherte der BKK Stadt Augsburg gültig.
Anmerkung des hpO: Eine ärztliche Bescheinigung und der Nachweis eines qualifizierten Behandlers sind Voraussetzung für die Erstattung.
Bahn BKK
Leistung:
Unabhängig von der Behandlungsanzahl übernimmt die Bahn BKK 80 Prozent der Kosten für osteopathische Behandlungen, bis zu einem jährlichen Betrag von 200 Euro. Für die Erstattung ist eine ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung einzureichen.
Anmerkung des hpO: Der geforderte Ausbildungsumfang bei Physiotherapeuten entspricht nicht der gängigen Praxis. Wir empfehlen anhand des Mitgliedsstatus in den Berufsverbänden, die Ausbildung ihres Behandlers zu prüfen.
barmer
Leistung:
Die barmer erstattet im Bonusbrogramm bis zu 150 Euro und im Familien-Plus-Paket bis 200 Euro für osteopathische Behandlungen.
Anmerkungen des hpO: Um im Bonusprogramm die maximale Summe zu erreichen, ist zu Bedenken, dass einige Anforderungen auch mit Kosten verbunden sind. Vorsicht! Leistungserbringer müssen zugelassene Vertragsärzte oder Physiotherapeuten sein. Das schränkt die Suchempflehlung über die Angabe der Verbäne auf der Homepage der barmer drastisch ein.
Bergische Krankenkasse
Leistung:
Mit dem "FlexiBonus" erhalten Versicherte bis zu 300 Euro als Prämie für osteopathische Leistungen.
Anmerkung des hpO: Die Therapeutenangabe der Bergischen Krankenkasse enthält nicht alle Behandler, da nur auf einen Verband verlinkt wird.
Bertelsmann BKK
Leistung:
Osteopathische Leistungen sind in einem Gesundheitsbudget enthalten, 3 Behandlungen werden mit bis zu 120 Euro bezuschusst.
Anmerkung des hpO: Das jährliche Gesamtbudget umfasst 120 Euro, was den Leistungsspielraum deutlich einschränkt.
BIG direkt gesund
Leistung:
Die BIG direkt gesund bezuschusst 3 osteopathische Behandlungen mit 40 Euro, insgesamt bis zu 120 Euro im Jahr. Mit einer ärztlichen Bescheinigung, die eine osteopathische Behandlung medizinisch empfiehlt, reichen Versicherte ihre Rechnung von ihrem Behandler ein.
Anmerkung des hpO: Osteopathie ist im Rahmen des Gesundheitsbudgets von 150 Euro enthalten.
BKK 24
Leistung:
Die BKK 24 erstattet ihren Versicherten 80 Prozent der Behandlungskosten für 6 Sitzungen im Jahr, wobei der Erstattungsbetrag auf 60 Euro pro Sitzung begrenzt ist.
Anmerkung des hpO: Eine ärztliche Bescheinigung und ein Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung in Osteopathie Ihres Behandlers sind zur Einreichung für die Kostenerstattung Voraussetzung.
BKK AKZO NOBEL BAYERN
Leistung:
Die BKK AKZO NOBEL BAYERN bezuschusst 3 Behandlungen mit je 30 Euro im Jahr (insgesamt 90 Euro) für osteopathische Behandlungen.
Anmerkung des hpO: Erforderlich sind die Vorlage der Orginalrechnung des Behandlers und ein Erstattungsantrag.
BKK B.Braun/Aesculap
Leistung:
Mit dem Bonusprogramm BKK CleverGesund können bis zu 100 Euro für osteopathische Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Anmerkung des hpO: Um am Bonusprogramm teilzunehmen, müssen Versicherte Bedingungen erfüllen, die teilweise Kosten verursachen.
BKK Deutsche Bank
Leistung:
Die BKK beteiligt sich mit ihrem Gesund-Paket für 3 Behandlungen mit 80 Prozent an den osteopathischen Behandlungskosten, allerdings limitiert auf 40 Euro je Termin.
Anmerkung des hpO: Für die Erstattung sind eine formlose ärztliche Bescheinigung und die Orginalrechnung von Ihrem qualifizierten Behandler einzureichen.
BKK Diakonie
Leistung:
Die BKK übernimmt im Jahr bis zu 240 Euro für Osteopathie. Es werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages bezuschusst, allerdings maximal 60 Euro je Behandlung.
Anmerkung des hpO: Voraussetzung ist eine Verordnung vom Arzt, und der Behandler muss die osteopathische Therapie in fachlich gebotener Qualität erbringen.
BKK Dürkopp Adler
Leistung:
Versicherte können im Rahmen von VIDAplus_extra jährlich bis zu 160 Euro Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent, jedoch maximal je 40 Euro für maximal 4 Sitzungen. Für die Bezuschussung sind eine formlose ärztliche Bescheinigung und der Nachweis einer qualitätsgesicherten Ausbildung des Behandlers nötig.
Anmerkung des hpO: Die BKK listet nur eine kleine Auswahl an Verbänden. Leistungen von hpO-Mitgliedern werden erstattet.
BKK EUREGIO
Leistung:
Erstattet werden ab 2023 nur noch 3 Osteopathie-Sitzungen. Für jede Behandlung werden 80 Prozent der Behandlungskosten übernommen, allerdings maximal 60 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Für die Kostenübernahme sind eine formlose ärztliche Empfehlung und der Ausbildungsnachweis des Behandlers zusammen mit der Rechnung einzureichen.
BKK evm
Leistung:
Bezuschusst werden von der BKK evm maximal 6 osteopathische Behandlungen im Kalendrjahr, begrenzt auf je 60 Euro des Rechnungsbetrag.
Anmerkung des hpO: Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche Bescheinigung und der Nachweis des Behandlers über eine absolvierte Osteopathie-Ausbildung die ihn berechtigen würde in einen Berufsverband für Osteopathie wie z.B. der hpO einzutreten.
BKK EWE
Leistung:
Osteopathische und chiropraktische Behandlungen bezuschusst die BKK EWE mit 90 Prozent der Behandlungskosten, begrenzt auf maximal 50 Euro pro Behandlung und auf 5 Sitzungen im Jahr.
Anmerkung des hpO: Voraussetzung ist, dass der Behandler Mitglied eines entsprechenden Berufsverbandes ist und ein Arzt die Behandlung veranlasst hat.
BKK exclusiv
Leistung:
Die BKK exclusiv beteiligt sich pro Jahr an den Kosten für osteopathische Behandlungen für 6 Termine, wobei pro Sitzung maximal 50 Euro (insgesamt 300 Euro) erstattet werden. Für die Erstattung muss eine formlose ärztliche Bescheinigung vorliegen. Die Behandlungen müssen von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Anmerkung des hpO: hpO-Mitglieder sind bei der BKK exclusiv anerkannt.
BKK Faber-Castell und Partner
Leistung:
Im Rahmen der PremiumLeistungen erstattet die BKK jährlich bis zu 80 Prozent der Kosten für 6 osteopathische Behandlungen, jedoch maximal 60 Euro je Sitzung.
Anmerkung des hpO: Voraussetzungen sind, dass ein behandelnder Arzt die Notwendigkeit der Behandlungen attestiert und der Leistungserbringer eine qualifizierte Ausbildung hat.
BKK firmus
Leistung:
Von der BKK firmus wird 3 mal im Jahr ein Behandlungskostenanteil von 50 Euro erstattet.
Anmerkung des hpO: Vorsicht, die Erstattung der ausgewiesenen insgesamt 150 Euro im Jahr ist auf 50 Euro je eingereichter Rechnung beschränkt. Zusätzlich muss der Leistungserbringer eine Zulassung als Arzt oder Physiotherapeut haben, was Heilpraktiker und privatärztliche Praxen von der Erstattung ausschliesst.
BKK Freudenberg
Leistung:
Für die osteopathische Behandlung von Babys und Kleinkindern erstattet die BKK 80 Prozent der Kosten, jedoch maximal 50 Euro pro Termin, für insgesamt maximal 8 Sitzungen im Jahr. Vor Behandlungsbeginn ist ein formloses ärztliches Attest erforderlich.
Anmerkung des hpO: Es gibt Regelungen zum Behandlungsstart und zu Frequenzen der Sitzungen.
BKK Gildemeister Seidensticker
Leistung:
Aus dem 250 Euro Vorteils-Paket können Versicherte bis 120 Euro im Jahr für osteopathische Behandlungen verwenden. Hierbei werden für maximal 3 Sitzungen je 40 Euro erstattet.
Anmerkung des hpO: Mitglieder des hpO sind von der BKK anerkannt - tauchen in der BKK-Listung aber momentan nicht auf.
BKK Groz Beckert
Leistung:
Die BKK erstattet je Kalenderjahr die Kosten für bis zu 4 osteopathische Sitzungen mit maximal 50 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Anmerkung des hpO: Für die Erstattung muss eine Antrag auf Erstattung, ein Formular für die ärztliche Bescheinigung und bei Erstanträgen eine Erklärung des Behandlers über seine Ausbildung mit eingereicht werden. Auf der verlinkten Homepage der BKK stehen PDF-Downloads zur Verfügung.
BKK Herkules
Leistung:
Es werden jährlich 3 osteopathische Behandlungen erstattet, und zwar jeweils maximal 50 Euro pro Termin. Für die Erstattung ist die Originalrechnung und ein ärztliches Empfehlungsschreiben nötig.
Anmerkung des hpO: Die BKK zählt nur eine kleine Auswahl an ausgebildeten Behandlern auf. Melden Sie uns bitte, sollte die Erstattung bei hpO-Mitgliedern abgelehnt werden. Wir setzen uns dann direkt mit der BKK in Verbindung.
BKK Mahle
Leistung:
Für jährlich 6 Behandlungen erstattet die BKK Mahle 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 60 Euro für die einzelne Sitzung. Voraussetzung für die Erstattung sind die üblichen Ausbildungsvoraussetzungen der Behandler.
Anmerkung des hpO: Die Beschreibung der beruflichen Voraussetzungen und der Verweis auf zwei Berufsverbände ist etwas missverständlich. Daher lohnt es sich, vorab mit der BKK zu klären, welche Kosten die Versicherung übernimmt.
BKK melitta hmr/BKK BPW
Leistung:
Für 5 Behandlungen im Jahr erstattet die Versicherung 80 Prozent der Behandlungskosten, und zwar bis zu 60 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Behandlung und eine qualifizierte Ausbildung des Leistungserbringers. Ab 01.01.2024 fussioniert die BKK BPW mit der BKK melitta hmr und wird daher nicht mehr extra genannt.
BKK MTU
Leistung:
Versicherte erhalten jährlich einen Zuschuss von maximal 30 Euro pro Behandlung, wobei bis zu 8 osteopathische Sitzungen pro Jahr möglich sind. Zusätzlich können im Rahmen des persönlichen Gesundheitskontos von 320 Euro weitere 2 Sitzungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung.
Anmerkung des hpO: Neben dem hpO sind Mitglieder mehrerer Verbände akzeptiert, jedoch wird nur eine Vereinigung angegeben. Lassen Sie sich davon nicht irritieren.
BKK Pfaff
Leistung:
Die BKK Pfaff erstattet 90 Prozent der osteopathischen Behandlungskosten für 5 Sitzungen im Jahr, wobei der Erstattungsbetrag auf 50 Euro pro Sitzung begrenzt ist.
Anmerkung des hpO: Die Arztbescheinigung muss vor Behandlungsbeginn im selben Jahr der Leistung ausgestellt worden sein. Klären Sie bitte die Kostenübernahmebedingungen im Vorfeld, wenn ersichtlich wird, dass sich Behandlungen ins Folgejahr ziehen.
BKK ProVita
Leistung:
Im Rahmen des Kontos BKK GesundPlus erstattet die Versicherung 150 Euro für osteopathische Behandlungen. Voraussetzungen sind eine ärztliche Verordnung, die Orginalrechnung und der Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsnachweis des Behandlers. Für Versicherte bis zum 21. Lebensjahr erstattet Die BKK ProVita 250 Euro im Jahr.
Anmerkung des hpO: Die Kontaktlinks zur Therapeutensuche sind auf der Webseite der BKK nicht vollständig. hpO-Mitglieder sind von der BKK anerkannt.
BKK Public
Leistung:
Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstattet die BKK 85 Prozent des erstattungsfähigen Höchstbetrages, wobei insgesamt maximal 400 Euro je Kalenderjahr erstattet werden, unter anderem für osteopathische Behandlungen.
Anmerkung des hpO: Die Erstattungshöhe reduziert sich anteilig wenn die Versicherung in der BKK nicht das gesamte Kalenderjahr besteht.
BKK pwc
Leistung:
Die BKK pwc erstattet im Jahr 25 Euro für vier osteopathische Behandlungen.
Anmerkung des hpO: Vorraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und der Behandler muss eine vollständige Ausbildung in Osteopathie absolviert haben und berechtigt sein einem Verband beitreten zu können. Nähere Angaben sind auf der Webseite nicht ersichtlich, bitte erfragen Sie diese bei der "BKK pwc" direkt.
BKK Rieker Ricosta Weisser
Leistung:
Für 6 osteopathische Behandlungen erstattet die BKK 300 Euro im Jahr, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Zur Erstattung sind eine ärztliche Bescheinigung, der Nachweis der Osteopathieausbildung des Behandlers sowie die Orginalrechnung einzureichen.
BKK Salzgitter
Leistung:
Die BKK Salzgitter erstattet 85 Prozent des Rechnungsbetrags, begrenzt auf insgesamt 400 Euro pro Jahr.
Anmerkung des hpO: Voraussetzungen für eine Kostenerstattung für osteopathische Leistungen sind eine ärztliche Verordnung und dass der Behandler die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität erbringt.
BKK SBH
Leistung:
Die BKK SBH beteiligt sich pro Jahr an den Kosten für Osteopathiebehandlungen für 6 Termine, und zwar mit bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags, wobei pro Sitzung maximal 40 Euro erstattet werden.
Anmerkung des hpO: Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, erstattet die BKK die Behandlungkosten auch dann, wenn die Behandlung durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgt. Die ärztliche Verordnung kann die berufsrechtliche Untersagung jedoch nicht aufheben.
BKK Scheufelen
Leistung:
Die BKK Scheufelen erstattet die Kosten für 6 Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages der Osteopathiebehandlung, jedoch höchstens 40 Euro je Sitzung. Erstet wird die Zuzahlung nur wenn der Leistundgserbringer, auch Physiothereut. ist.
Anmerkung des hpO: Auf der Website der Krankenkasse ist ein weiterer missverständlicher Hinweis; er besagt, dass Therapeuten anerkannt sind, deren Qualifikation zur Aufnahme in einen Verband für Osteopathie berechtigt; genannt werden aber nur zwei Verbände; hpO-Mitglieder erfüllen die geforderten Bedingungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Therapeutensuche. Ist der Behandler ein Arzt oder Heilpraktiker, bedarf es keiner ärztlichen Verordnung.
BKK Technoform
Leistung:
Die Versicherung beteiligt sich mit jährlich insgesamt 180 Euro an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden maximal 60 Euro pro Sitzung, und zwar für 3 Sitzungen pro Jahr.
Anmerkung des hpO: Zur Erstattung sind eine ärztliche Verordnung und die Rechnung des Behandlers einzureichen.
BKK Textilgruppe Hof
Leistung:
Erstattet werden die Kosten für jährlich 6 osteopathische Behandlungen, begrenzt auf 80 Prozent der Rechnungssumme und maximal 60 Euro je Sitzung.
Anmerkung des hpO: Voraussetzungen sind eine Bescheinigung vom Arzt und der Ausbildungsnachweis des Behandlers. Die angegebene Behandlersuche umfasst nur einen geringen Teil der anerkannten Therapeuten.
BKK VDN
Leistung:
Die BKK VDN übernimmt die Kosten für 6 osteopathische Behandlungen pro Jahr, und zwar mit bis zu 60 Euro pro Termin. Voraussetzungen sind eine ärztliche Bescheinigung und es ist dem Behandelnden ein Antrag der BKK VDN vorzulegen, damit er der Versicherung seinen Ausbildungsnachweis erbringt.
BKK Voralb
Leistung:
Für 6 Behandlungstermine im Jahr bezuschusst die BKK Voralb osteopathische Behandlungen mit maximal 60 Euro je Sitzung. Voraussetzungen: ärztliche Bescheinigung; der Behandelnde verfügt über eine anerkannte Osteopathieausbildung.
Anmerkung des hpO: Diese Teilerstattung erfolgt im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitskontos. hpO-Mitglieder sind als Behandelnde anerkannt, werden jedoch nicht auf der BKK Webseite genannt.
BKK Werra-Meissner
Leistung:
Pro Kalenderjahr wird ein Zuschuss von jeweils bis zu 40 Euro gewährt, und zwar für maximal 4 osteopathische Behandlungen pro Jahr. Die erste Verordnung muss eine therapiebegründende Diagnose enthalten.
BKK Wirtschaft und Finanzen
Leistung:
Die BKK W&F erstattet jährlich bis zu 360 Euro und begrenzt den Zuschuss weder auf eine bestimmte Summe pro Sitzung noch auf einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag.
Anmerkung des hpO: Die osteopathische Behandlung muss vor Behandlungsbeginn ärztlich verordnet werden und der Behandler muss über eine von Berufsverbänden wie z.B. des hpO anerkannten Ausbildung verfügen.
BKK Würth
Leistung:
Die BKK Würth bezuschusst die Kosten für osteopathische Behandlungen mit bis zu 40 Euro pro Sitzung, und zwar für jährlich maximal 6 Behandlungen.
Anmerkung des hpO: Angaben zur Ausbildungsqualität der Behandelnden und formale Anforderungen sind nicht öffentlich zugänglich gemacht.
BKK ZF & Partner
Leistung:
Die BKK ZF & Partner erstattet je 40 Euro für 6 osteopathische Behandlungen, insgesamt maximal 240 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde.
Anmerkung des hpO: Die Erstattung kann über die Online-Filiale der KK-Mitglieder erfolgen. Erforderlich sind eine formlose ärztliche Empfehlung und die Orginalrechnung, außerdem der Ausbildungsnachweis des Behandlers - sofern keine Verbandszugehörigkeit nachweisbar ist.
BMW BKK
Leistung:
Die BMW BKK bezuschusst osteopathische Leistungen im Umfang von maximal 6 Sitzungen pro Jahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 40 Euro pro Sitzung. Die Behandlung muss von einem Arzt formlos empfohlen werden.
Anmerkung des hpO: Der behandelnde Therapeut muss eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die den Kriterien von Berufsverbänden wie dem hpO entspricht.
Bosch BKK
Leistung:
Die Bosch BKK bezuschusst maximal 3 osteopathische Behandlungen pro Jahr mit jeweils höchstens 50 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde. Zudem muss die Behandlung von einem Therapeuten durchgeführt werden, der die Voraussetzungen erfüllt, in einer Berufsvereinigung für Osteopathie beizutreten.
Continentale BKK
Leistung:
Je Kalenderjahr bezuschusst die Continentale BKK maximal 4 osteopathische Sitzungen mit jeweils höchstens 40 Euro.
Anmerkung des hpO: Für die Kostenerstattung müssen die ärztliche Bescheinigung, die Originalrechnung sowie der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung des Behandelnden eingereicht werden.
Daimler BKK
Leistung:
Erstattet werden maximal 80 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 60 Euro pro Sitzung. Die Kostenbeteiligung für osteopathische Behandlungen ist auf 6 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt.
Anmerkung des hpO: Eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung des Behandlers muss nachweisbar sein. Für die anteilige Kostenerstattung muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden, was über die Daimler BKK App möglich ist.
DAK Gesundheit
Leistung:
Die DAK Gesundheit bezuschusst pro Jahr maximal 3 Behandlungen mit je 40 Euro. Osteopathie ist in den Rahmen der Extra-Leistungen integriert.
Anmerkung des hpO: Das Gesamtbudget für Extra-Leistungen, in dem Osteopathie enthalten ist, beträgt maximal 180 Euro.
Debeka BKK
Leistung:
Auf ärztliche Anordnung hin kann eine Teilerstattung der Behandlungskosten in Anspruch genommen werden. Pro Jahr werden 6 Sitzungen bezuschusst, und zwar limitiert auf maximal 80 Prozent des Rechnungsbetrages und höchstens 40 Euro je Sitzung.
Anmerkung des hpO: Für die Kostenerstattung muss der Behandelnde den Nachweis über eine abgeschlossene Osteopathieausbildung erbringen können.
energie BKK
Leistung:
Die energie BKK bezuschusst jährlich 3 osteopathische Behandlungen mit jeweils 30 Euro. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und der Nachweis eines qualifizierten Ausbildungsabschlusses des Leistungserbringers.
Anmerkung des hpO: Zur Therapeutensuche verlinkt die energie BKK zu zwei Stellen, an einer muss der Ausbildungsstand des Behandelnden beachtet werden.
EY BKK
Leistung:
Die EY BKK beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen im Umfang von maximal 50 Euro pro Sitzung, begrenzt auf 4 Sitzungen im Jahr. Für die Erstattung sind eine ärztliche Empfehlung und die Rechnung des Behandelnden einzureichen.
Anmerkung des hpO: Die Qualifizierung des Leistungserbringers muss nachweisbar sein.
Heimat Krankenkasse
Leistung:
Die Heimat Krankenkasse erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen mit einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr; der Zuschuss von jeweils bis zu 40 Euro pro Sitzung wird für 3 Termine gewährt. Voraussetzungen sind eine ärztliche Bescheinigung und der Nachweis einer abgeschlossenen Osteopathieausbildung des Behandelnden.
Anmerkung des hpO: Osteopathie wird im jährlichen Gesamtbudget des Gesundheitskontos bezuschusst. Als Versicherte sollten Sie vorab ihr persönliches Budget prüfen.
HEK Hanseatische Krankenkasse
Leistung:
Die HEK bezuschusst osteopathische Behandlungen mit jeweils maximal 30 Euro, begrenzt auf 3 Termine im Jahr. Voraussetzungen sind, dass die Behandlung durch einen Arzt verordnet wurde und der Leistungserbringer mit seiner Ausbildung einem Osteopathieverband beitreten könnte.
Anmerkung des hpO: Die HEK gibt an, bis zu 80 Prozent der Kosten zu erstatten; letztlich ist die Erstattungssumme aber limitiert auf 90 Euro im Jahr.
hkk Krankenkasse
Leistung:
Die hkk beteiligt sich mit jährlich insgesamt bis zu 160 Euro an den Kosten für Osteopathiebehandlungen. Erstattet werden maximal 40 Euro pro Sitzung, und zwar für bis zu 4 Termine pro Jahr. Vorausgesetzt wird, dass der Therapeut über die nötige Qualifikation verfügt und die Behandlung von einem Arzt bescheinigt wurde.
Anmerkung des hpO: Zusätzliche Osteopathie-Behandlungen können bei erfolgreicher Teilnahme am hkk-Bonusprogramm zur Erstattung eingereicht werden, wenn Versicherte die Option Gesundheit-Guthaben wählen.
IKK BB
Leistung:
Die IKK Brandenburg und Berlin bezuschusst osteopathische Behandlungen mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages je Sitzung, allerdings beschränkt auf maximal 200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ärztliche Empfehlung für die osteopathische Therapie.
Anmerkung des hpO: Die Bedingungen an die Ausbildung der Behandelnden werden nicht nur von den Therapeuten der angegebenen Berufsvereinigungen erfüllt.
IKK classic
Leistung:
Die IKK classic beteiligt sich mit bis zu 160 Euro je Kalenderjahr an den Kosten für osteopathische Behandlungen, und zwar für maximal 4 Termine. Pro Sitzung werden maximal 40 Euro erstattet. Wenn die osteopathische Behandlung nicht durch einen Arzt erfolgt, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Anmerkung des hpO: Der Therapeut muss eine qualifizierte osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert haben.
IKK gesund plus
Leistung:
Die Kostenbezuschussung für osteopathische Behandlungen ist im IKK-Gesundheitskonto enthalten. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten von maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr, allerdings nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Voraussetzungen sind eine ärztliche Bescheinigung und dass der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde.
Anmerkung des hpO: Die IKK prüft, ob der gewünschte Therapeut die notwendige Qualifikation besitzt. Versicherte sollten sich vor Behandlungsbeginn an die IKK wenden.
IKK Südwest
Leistung:
Im Rahmen des IKK Gesundheitkontos bezuschusst die IKK Südwest neben einigen naturheilkundlichen Therapien auch osteopathische Behandlungen bzw. Chirotherapie. Es werden maximal 30 Euro je Sitzung erstattet, und zwar für insgesamt 5 Termine im Jahr.
Anmerkung des hpO: Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind eine ärztliche Bescheinigung und dass der Behandelnde die geforderten Qualitätskriterien erfüllt. Unter 0800-0119 119 können Versicherte die IKK zur Klärung aller Belange telefonisch erreichen.
KARL MAYER Betriebskrankenkasse
Leistung:
Die BKK Karl Mayer bezuschusst im Kalenderjahr 3 osteopathische Behandlungen zu jeweils 60 Euro.
Anmerkung des hpO: Die Kosten müssen zur Erstattung mit einer Rechnung nachgewiesen werden und können nur bei ungekündigter Mitgliedschaft bezahlt.
KKH
Leistung:
Die KKH bezuschusst osteopathische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung mit jeweils 60 Euro für maximal 4 Sitzungen im Jahr. Die KKH unterscheidet seit 01.01.2024 bei der Erstattung nicht mehr nach Alter der Versicherten.
Anmerkung des hpO: Begründet mit berufsrechtlichen Regelungen, sind alle Privatpraxen und Heilpraktiker als Leistungserbringer ausgeschlossen. Merkwürdig, da diese Regelungen vielen von der KKH anerkannten Leistungserbringern untersagt, Osteopathie zu praktizieren.
Die KKH hat einen Teil ihrer Erstattungspraxis korrigiert und erstattet seit 01.05.23 auch bei Heilpraktikern und Privatpraxen.
Knappschaft
Leistung:
Die Knappschaft beteiligt sich pro Kalenderjahr mit 150 Euro an osteopathischen Behandlungen. Je Termin werden maximal 30 Euro erstattet. Voraussetzungen sind eine ärztliche Bescheinigung und dass der Leistungserbringer über die geforderte Qualifikation verfügt.
Anmerkung des hpO: Die Knappschaft bietet an, bei einer geringeren Erstattungssumme alternativ bis zu 50 Euro Zuschuss für andere Heilmittel zu gewähren.
Koenig und Bauer BKK
Leistung:
Die Koenig & Bauer BKK übernimmt für maximal 6 osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr eine Kostenbeteiligung. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrags, allerdings maximal 60 Euro pro Sitzung. Eine formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
Anmerkung des hpO: Der Leistungserbringer muss über eine qualitätsgesicherte osteopathische Ausbildung verfügen. Die Koenig & Bauer BKK verweist darauf, dass die Qualifikation eines Physiotherapeuten zur Erbringung osteopathischer Leistungen nicht anerkannt wird.
Krones BKK
Leistung:
Die Krones BKK leistet für osteopathische Behandlungen einen Kostenanteil von 80 Prozent, allerdings höchstens 50 Euro je Sitzung, und zwar für maximal 6 Sitzungen im Jahr.
Anmerkung des hpO: Voraussetzungen sind eine ärztliche Verordnung und dass der Behandelnde einer Berufsvereinigung für Osteopathie angehört.
Merck BKK
Leistung:
Pro Kalenderjahr bezuschusst die Merck BKK 3 ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen mit maximal 40 Euro. Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 120 Euro. Neben einer ärztlichen Verordnung verlangt die BKK, dass die Originalrechnung eingereicht wird.
Anmerkung des hpO: Der Behandelnde muss über eine Ausbildung verfügen, die zum Beitritt in einer Berufsvereinigung für Osteopathie berechtigt.
mhplus Krankenkasse
Leistung:
Die mhplus bezuschusst 2 osteopathische Sitzungen im Jahr. Erstattet werden 80 Prozent des Betrages, allerdings maximal 60 Euro pro Sitzung, insgesamt also 120 Euro. Eine ärztliche Bescheinigung und die Rechnung sind einzureichen.
Anmerkung des hpO: Die mhplus setzt voraus, dass der Behandelnde einer Berufsvereinigung für Osteopathie angehört. Allerdings greift die Auswahl der mhplus zu kurz, der denn Behandler kann auch einer anderen Berufsvereinigung für Osteopathie angehören.
Miele BKK
Leistung:
Für osteopathische Behandlungen erhalten Versicherte bis zu 420 Euro jährlich erstattet. Bezuschusst werden 6 Behandlungen, und zwar 80 Prozent der Kosten, jedoch bis maximal 70 Euro je Behandlung.
Anmerkung des hpO: Der Behandler muss mit seiner Qualifikation berechtigt sein, einer Berufsvereinigung für Osteopathie beitreten zu können. Die von der KK geforderte ärztliche Verordnung hat 12 Monate Gültigkeit.
mkk - meine krankenkasse
Leistung:
Für 6 osteopathische Sitzungen im Kalenderjahr erstattet die mkk (vormals BKK VBU) 80 Prozent der Kosten, maximal 50 Euro pro Sitzung. Voraussetzung ist, die Behandlung erfolgt durch einen in Osteopathie ausgebildeten Therapeuten.
Anmerkung des hpO: Zur Kostenerstattung sind ein ärztliches Rezept und die Rechnung des Behandlers mit Datumsangabe der Einzeltermine vorzulegen.
Mobil Krankenkasse
Leistung:
Die Mobil Krankenkasse erstattet für osteopathische Behandlungen maximal 80 Prozent der Kosten, begrenzt auf 60 Euro je Termin und 3 Behandlungen im Jahr. Eine ärztliche Bescheinigung ist Bedingung.
Anmerkung des hpO: Bezuschusst wird die Leistung im Rahmen des "Extra-Gesundheitsgeld", das einen Gesamtumfang von 200 Euro hat.
Novitas BKK
Leistung:
Im Rahmen des Flexcheck Programms erstattet die Novitas BKK ab 01.08.24 50 Euro der Kosten für osteopathische Behandlungen. Vorausgesetzt, die Behandlung wird von einem Kassenarzt verordnet.
Anmerkung des hpO: Osteopathie wird von der Novitas BKK korrekterweise als Heilkunde bezeichnet. Der Leistungserbringer muss die Erlaubnis haben, Heilkunde auszuüben und in Osteopathie ausgebildet sein.
pronova BKK
Leistung:
Die pronova BKK bezuschusst 4 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr mit jeweils maximal 40 Euro. Voraussetzungen sind, dass eine ärztliche Empfehlung vorliegt und der Leistungserbringer über eine qualitative Ausbildung verfügt, die ihn zum Beitritt in eine Berufsvereinigung für Osteopathie berechtigt.
Anmerkung des hpO: Zur Erstattung werden die formlose ärztliche Empfehlung und die Originalrechnung benötigt. Sollte der Behandler nicht einer Berufsvereinigung angehören, hilft die pronova BKK bei der Überprüfung der Ausbildungsnachweise des Therapeuten.
R+V BKK
Leistung:
Insgesamt bezuschusst die R+V BKK 3 osteopathische Sitzungen im Kalenderjahr, jedoch maximal 40 Euro je Termin. Neben einer ärztlichen Verordnung wird die Originalrechnung für den Zuschuss benötigt.
Anmerkung des hpO: Der Behandler muss über eine Ausbildung verfügen, die zur Aufnahme in eine Berufsvereinigung für Osteopathie wie z. B. die hpO berechtigt.
Salus BKK
Leistung:
Die Salus BKK erstattet für 6 osteopathische Behandlungen pro Jahr insgesamt bis zu 360 Euro, begrenzt auf 90 Prozent der Kosten und maximal 60 Euro je Termin. Bei Kindern unter 12 Jahren werden 100 Prozent der Kosten, jedoch maximal 50 Euro pro Sitzung erstattet.
Anmerkung des hpO: Eine ärztliche Empfehlung und der Nachweis über die Ausbildungsqualität des Behandlers sind für die Erstattung einzureichen.
SBK
Leistung:
Die SBK bezuschusst pro Jahr 6 osteopathische Behandlungen zu jeweils maximal 30 Euro.
Anmerkung des hpO: Wird die Behandlung von einem in Osteopathie ausgebildeten Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt, bedarf es zur Erstattung nur der Orginalrechnung. Ein persönlicher Kundenberater prüft die Ausbildungsnachweise des Leistungserbringers, wenn dieser noch nicht auf der eigenen Liste zu finden ist.
Securvita
Leistung:
Die Securvita beteiligt sich in zwei Quartalen eines Jahres an den Kosten für maximal 3 osteopathische Behandlungen. Der Anteil ist begrenzt auf 60 Euro je Termin. Von der Quartalserstattung werden 10 Euro Gebühr für die Verordnung und ein Eigenanteil von 18 Euro abgezogen. Eine ärztliche Verordnung ist für jedes Quartal vorzulegen.
Anmerkung des hpO: Erstattungen von chiropraktischen Behandlungen werden auf den Leistungsumfang der Osteopathie angerechnet. Wird die Erstattung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung beantragt, verfällt der Anspruch darauf.
SKD BKK
Leistung:
Für maximal 5 Osteopathie-Behandlungen je Kalenderjahr erstattet die SKD BKK 90 Prozent der Kosten pro Sitzung, jedoch nicht mehr als 45 Euro pro Termin, insgesamt 225 Euro. Eine ärztliche Bescheinigung ist mit der Rechnung des Behandlers einzureichen.
Anmerkung des hpO: Der Therapeut muss Mitglied einer Osteopathie-Berufsvereinigung sein, die auf der Webseite der SDK angegeben ist, darunter die hpO.
Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau
Leistung:
Die Versicherung beteiligt sich mit 80 Prozent an den Kosten für osteopathische Behandlungen, begrenzt auf 80 Euro je Sitzung. Pro Jahr werden höchstens 250 Euro bezuschusst.
Anmerkung des hpO: Der Leistungserbringer muss eine Kassenzulassung nach SGB V haben. In ärztlichen Privat- und Heilpraktikerpraxen erbrachte osteopatische Behandlungen werden nicht bezuschusst.
Südzucker BKK
Leistung:
Die Südzucker BKK beteiligt sich an den Kosten für 4 osteopathische Behandlngen jährlich. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf maximal 50 Euro pro Sitzung.
Anmerkung des hpO: Eine Kostenbeteiligung der Südzucker BKK setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich angeordnet wurde und von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, dessen Qualifikation zum Beitritt in eine Berufsvereinigung für Osteopathie berechtigt.
Techniker Krankenkasse
Leistung:
Die Techniker Krankenkasse bezuschusst maximal 3 osteopathische Behandlungen im Jahr zu jeweils maximal 40 Euro. Die Behandlung muss ärztlich veranlasst worden sein und der Leistungserbringer muss eine umfassende Ausbildung in Osteopathie absolviert haben.
Anmerkung des hpO: Erstattungen können bis 4 Jahre nach Jahresende, in dem sie entstanden sind beantragt werden.
TUI BKK
Leistung:
Die TUI BKK erstattet für osteopathische Behandlungen pro Jahr maximal 135 Euro. Das sind 75 Prozent der maximal erstattungsfähigen Summe von 180 Euro. Hierzu ist neben den Originalrechnungen eine ärztliche Verordnung vorzulegen.
Anmerkung des hpO: Die Erstattung ist im Rahmen des BKK GesundheitsPlus enthalten, das Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro im Jahr umfasst.
VIACTIV Krankenkasse
Leistung:
Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst pro Jahr 8 osteopathische Behandlungen, begrenzt auf 90 Prozent der Kosten und 50 Euro je Termin, insgesamt 400 Euro im Jahr. Zur Erstattung ist eine ärztliche Anweisung erforderlich.
Anmerkung des hpO: Ein Ausbildungnachweis des Behandlers wird nur benötigt, wenn er keiner Berufsvereinigung für Osteopathie angehört.
vivida bkk
Leistung:
Die vivida bkk erstattet jährlich für 4 osteopathische Behandlungen maximal 40 Euro Behandlungskosten je Termin. Voraussetzungen sind eine ärztliche Empfehlung und dass die Rechnung zur Erstattung eingereicht wird.
Anmerkung des hpO: Der Behandler muss nachweislich eine 1.350 Stunden umfassende Osteopathieausbildung erfolgreich absolviert haben.
WMF BKK
Leistung:
Die WMF BKK übernimmt jeweils 40 Euro der Behandlungskosten für 3 osteopathische Behandlungen von Säuglingen im 1. Lebensjahr. Vorausgesetzt, die Leistung wurde duch einen Vertragsarzt angewiesen und der Behandler verfügt über eine osteopathische Qualifikation, die zum Beitritt in eine Berufvereinigung für Osteopathie berechtigt.
Anmerkung des hpO: Erwachsene und Kinder ab dem 1. Lebensjahr erhalten für osteopathische Behandlungen einen Zuschuss von 20 Euro. Zu beachten ist, dass manche Arztpraxen 10 Euro für eine Verordnung berechnen.