Anwartschaft

  • Sie wollen ordentliches oder außerordentliches Mitglied der hpO werden, können für das laufende Jahr aber noch keinen Beitrag entrichten?
  • Sie haben noch keine Erfahrung mit einer Verbandsmitgliedschaft gemacht und wollen erst einmal „schnuppern“, welche Vorteile so eine Mitgliedschaft konkret bietet?
  • Sie können derzeit aus anderen Gründen keine zahlungspflichtige Mitgliedschaft eingehen?

Dann bieten wir Ihnen für das laufende Kalenderjahr den Status des Anwärters auf eine Mitgliedschaft an.

Ihre Vorteile:
Als Anwärter auf eine Mitgliedschaft in der hpO profitieren sofort von einigen unserer Serviceleistungen wie z.B. Newsletter und Vergünstigungen bei Kursen, bezahlen Ihren Mitgliedsbeitrag aber erst für das nächste Jahr.

Und falls Sie Anwärter für eine ordentliche Mitgliedschaft sind, dann nehmen wir Sie nach Überprüfung Ihrer Unterlagen umgehend in die Online-Therapeutenliste der hpO auf, wenn Sie die qualitativen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Ihre Mitglieds-Anwartschaft geht im Folgejahr automatisch in den entsprechenden Mitgliedsstatus über. Ab dann haben sie Anspruch auf Serviceleistungen wie Mitgliedszeitschrift, Überprüfung der Praxishomepage und  ab diesem Zeitpunkt sind Sie

auf den Mitgliederversammlungen auch stimmberechtigt.
Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Anwartschaft jederzeit in eine Mitgliedschaft zu ändern!

Ihre Mitgliedsanwartschaft können Sie im Mitgliedsantrag für eine ordentliche oder eine außerordentliche Mitgliedschaft einfach anklicken.