Check Arbeitsrecht: Der freie Mitarbeiter

In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, starten wir unsere neue Reihe „Check Arbeitsrecht“.
Dazu stellen wir in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.


Unser erstes Thema:
Der freie Mitarbeiter

Eine Betriebsprüfung steht an und es wird befürchtet, dass die "Freien" vielleicht doch Arbeitnehmer sein könnten. Wer ist also Freier Mitarbeiter?

  • Ein Freier Mitarbeiter arbeitet „frei“ - bestimmt also selbst, wo, in welchem Umfang und wann er arbeitet.

  • In der Regel gibt es mehrere Auftraggeber und er ist zeitlich flexibel tätig.

  • Er akquiriert am Markt und kümmert sich damit um die Gewinnung neuer Patienten.

  • Er benutzt eigene Visitenkarten, Homepage, Briefbögen.

  • Für die sozialen Absicherungen (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung etc.) muss er selbst sorgen.

  • Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf Lohnzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall. Krankheit – gerade wenn sie länger andauert – kann damit existenzgefährend sein.

  • Sein Honorar fließt nur nach erbrachter Leistung. Es gibt kein Gehalt; je nach Auftragslage variiert sein Umsatz. Je mehr er arbeitet, desto höher wird der Umsatz ausfallen. Erkrankt er oder macht er Urlaub, so erwirtschaftet er in der Regel nichts.

  • Er schreibt Rechnungen an seine Patienten.

Diese und weitere Kriterien werden sehr restriktiv ausgelegt und sind oft nicht erfüllt. In der Folge kommt es zu erheblichen Nachforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.
Also, sicher, dass der vermeintlich freie Mitarbeiter nicht doch ein Arbeitnehmer ist?

Fragen hierzu beantwortet Frau Dr. Birgit Schröder im geschützten Mitgliederbereich.
Hier finden hpO-Mitglieder auch weitere Kriterien aufgeführt.