Osteopathie in Luxemburg

Viele nichtärztliche Osteopathieverbände fordern weiterhin einen eigenständigen Beruf, ohne bislang erklärt zu haben, wie dieser realistischerweise aussehen kann. Über dessen sozialverträgliche Gestaltung, dessen Vergütung als Regelleistung gesetzlicher Krankenkassen und die fachlich eingeschränkte Ausübung der Osteopathie wird kein Wort verloren. Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt? Sehen wir uns jene europäischen Länder genauer an, die den Osteopathen als eigenen Beruf haben.
 
Aus aktuellem Anlass beginnen wir dabei mit Luxemburg.
Im Großherzogtum gibt es kein eigenes Berufsgesetz für Osteopathen, sondern nur ein „Gesetz des 26. März 1992 über die Ausübung und Neubewertung gewisser Gesundheitsberufe“. Dieses Gesetz wurde am 21. August 2018 um den neuen Aufzählungspunkt Osteopath ergänzt. Deshalb wurde eine Verordnung notwendig, die am 1. Oktober diesen Jahres erlassen wurde und die Details zum Beruf des Osteopathen im Detail regelt. Luxemburg ist auch deshalb interessant, weil es hier keine Osteopathieschulen gibt. Alle im Großherzogtum arbeitenden Osteopathen haben ihre Ausbildung vorwiegend in Deutschland oder auch in Frankreich, Belgien oder anderen Ländern absolviert.  
 
Frist bis 31. März 2019
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Osteopathen künftig in Luxemburg arbeiten? Das Gesundheitsministerium hat hierzu eine Frist gesetzt: Bis zum 31. März 2019 gelten Übergangsregelungen, um eine notwendige Genehmigung zu erhalten und in das Berufsregister aufgenommen zu werden. Nach diesem Termin werden nun noch Osteopathen anerkannt, die einen Masterabschluss (oder einem dem Masterabschluss entsprechenden Hochschullabschluss) in Osteopathie vorweisen können.
 Eine Genehmigung innerhalb der Übergangsfrist erhalten Osteopathen, wenn sie bereits den Masterabschluss in Osteopathie besitzen oder

  1. heilkundlich als Arzt, Physiotherapeut, Krankenpfleger oder Hebamme tätig sind oder waren und
  2. zwischen 2008 und 2018 nachweislich acht Jahre lang osteopathisch gearbeitet haben
  3. sowie eine osteopathische Ausbildung – nichtärztlich von mind. 2000 Stunden, ärztlich von mind. 800 Stunden – nachweisen können. Ein D.O. als Abschluss ist nicht erforderlich.

Einschränkungen in der Ausübung
Für die Ausübung der Osteopathie werden ausreichend Sprachkenntnisse gefordert. Denn begeht ein Osteopath einen Behandlungsfehler aufgrund fehlender Sprachkenntnisse, kann er in Luxemburg dafür haftbar gemacht werden.  

Fachlich ist ein Osteopath in Luxemburg berechtigt, alle funktionelle Störungen des Bewegungsapparates zu beheben und moyfaszial zu arbeiten, was die viszerale Osteopathie mit einschließt.  

Behandlungen am Schädel, Gesicht und Wirbelsäule bei Kleinkindern unter sechs Monaten sowie die Manipulation der Halswirbelsäule erfordern eine vorhergehende ärztliche Diagnose. Zudem ist der Osteopath verpflichtet, Patienten an einen Arzt zu verweisen, wenn eine ärztliche Diagnose oder eine ärztliche Behandlung erforderlich ist oder festgestellt wird, dass die Symptome andauern, sich verschlimmern oder der eigene Zuständigkeitsbereich überschritten wird.

Aus Sicht der luxemburgischen Gesundheitsministerin Lydia Mutsch werden "dank dieser neuen Vorgaben (...) die Qualitäts- und Sicherheitskriterien für osteopathische Leistungen weiter gestärkt, da nun der Zugang zu einer strengen und seriösen Ausbildung gewährleistet ist.“

Wer mit dem Gedanken spielt, möglicherweise in eines Tages Luxemburg osteopathisch arbeiten zu wollen, sollte die Möglichkeiten der Übergangsreglungen bis zum 31. März nächsten Jahres unbedingt nutzen, da der danach geforderte Masterabschluss in Osteopathie sicherlich die deutlich höhere Hürde darstellt.