Telemediengesetz (TMG) ist nun Digitale Dienste Gesetz (DDG)

Am 14.05.2024 wurde weitgehend unbemerkt, das Telemediengesetz (TMG) durch Regelungen im neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.


Da mit der Neuverortung der Regelung jedoch keine weiteren inhaltlichen Änderungen einhergehen, kann ein vorhandener Hinweis im Impressum einfach von § 5 TMG in § 5 DDG geändert werden.


Der Verweis auf das Gesetz kann aber auch ganz entfernt werden, denn die Vorschrift zum Impressum schreibt nicht die Angabe der gesetzlichen Fundstelle vor. Falsch wäre es lediglich die Angabe bei § 5 TMG zu belassen.

Ebenfalls geändert wurde die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch hier handelt es sich nur um eine redaktionelle Änderung ohne inhaltliche Auswirkung. Soweit jedoch in der Datenschutzerklärung oder der Belehrung im Cookie-Banner auf das TTDSG verwiesen wird, sollte dies nun in TDDDG geändert werden.

Justitia TMG
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